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Räuber-Duo: Das Urteil

Warum man zu seinem Anwalt bzw Verteidiger in Strafsachen immer ehrlich sein sollte

by Mag. Andreas Strobl
14. März 2020
in Allgemein, Rechts-News, Strafrecht
Räuber-Duo: Das Urteil

Der eine Räuber soll

– durch Gewalt und Drohung mit unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben fremde bewegliche Sachen, und zwar eine Halskette, Bargeld in der Höhe von 50 Euro sowie ein Mobiltelefon im Wert von 100 Euro mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, abgenötigt bzw. weggenommen, indem er ihm mehrere Schläge ins Gesicht versetzte, die Übergabe der Kette forderte und das Bargeld und das Mobiltelefon aus seinen Jackentaschen nahm;

– durch gefährliche Drohung zu einer Unterlassung zu nötigen versucht, und zwar zur Abstandnahme von der Kontaktaufnahme mit der Polizei, indem er zu ihm sagte, wenn er zur Polizei gehe, finde er ihn und bringe ihn um;

Der zweite Räuber soll zur oben unter dem ersten Teilstrich genannten Tat des ersten Räubers beigetragen haben, indem er Aufpasserdienste leistete und das Mobiltelefon des Opfers übernahm.

Dafür drohten beiden Angeklagten Räubern bis zu zehn Jahre Haft.

Im konkreten Fall war das herausragend Anzumerkende, dass Ehrlichkeit gegenüber seinem Verteidiger das Um und Auf erfolgreicher Strafverteidigung ist: Der eine Räuber hatte nicht verraten, dass die Anklage beide Räuber miteinander verwechselt hatte und daher die Rollen vertauscht waren.

Weiteres zur Sinnhaftigkeit der Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt:
https://rechtsanwalt-strobl.at/2019/06/30/schwerer-raub-anwalt-avukat-advokat/

und https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/07/31/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/

In der Hauptverhandlung stellte sich heraus, durch die Vernehmung des ersten Räubers und des Opfers, dass der zweite Räuber das getan hate, was laut Anklageschrift dem ersten Räuber vorgeworfen wurde.

Dennoch konnte noch gerettet werden, was noch irgendwie zu retten war und für den zweiten Räuber durch ein dann doch noch erfolgtes Geständnis eine sehr milde Strafe im Ausmaß von 18 Monaten, zur Gänze bedingt, herausgeholt werden.

Tags: § 142 StGBAnwaltDrohungNötigungRaubStrafverteidiger
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