Dem Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft vor, drei Personen mit zwei Messern bedroht und dabei genötigt zu haben, seine Wohnung und das Stiegenhaus zu verlassen indem er auch eines der Messer den Personen nachwarf.
Daher wurde der Angeklagte wegen dem Vergehen der gefährlichen Drohung angeklagt. Zusätzlich wurde der Widerruf einer vor Jahren erhaltenen bedingten Strafnachsicht beantragt, sodass der Angeklagte im Falle seiner Verurteilung cirka drei Jahre Freiheitsstrafe zu verbüßen gehabt hätte.
Wie in vielen Fällen stellt sich die Frage, wann es sinnvoll ist, sich von einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw Verteidiger in Strafsachen vertreten zu lassen. Näheres dazu auch hier:
Anwalt Verteidiger Rechtsanwalt – Körperverletzungen und Drohungen
Der spezialisierte Rechtsanwalt begutachtet den gesamten Akt und analysiert die realistische Verteidigung des Angeklagten – unter steter Berücksichtigung dessen was ihm sein Mandant zur Sache mitteilt.
Im konkreten Fall konnten bereits in den Aussagen der mutmaßlich bedrohten Personen vor der Polizei erhebliche Widersprüche entdeckt werden. Abgesehen davon hatte der Angeklagte nicht bestritten, unter Zuhilfenahme der Messer die drei Personen aus seiner Wohnung vertrieben zu haben.
Jedoch ist dahingehend anzumerken, dass sich die drei Personen mitten in der Nacht widerrechtlich Zutritt zur Wohnung des Angeklagten verschafften, indem sie dessen Wohnungstüre auftraten. Dies wurde von den drei Personen vehement bestritten.
Letztlich konnte das Gericht, auch durch intensive Befragung der Zeugen durch den Rechtsanwalt bzw Strafverteidiger des Angeklagten, davon überzeugt werden, dass die drei Personen widerrechtlich eindrangen und dabei wohl keine „guten“ Absichten gehabt sondern durchaus bedrohlich auf die beiden Personen wirkten, die sich in der Wohnung befanden. Auch die zweite Person, die sich in der Wohnung befand, bestätigte das widerrechtliche, gewaltsame Eindringen und das anschließende bedrohliche Verhalten der drei fremden Personen.
Daher war das Ergreifen der Messer und die Aufforderung die Wohnung zu verlassen durch den Angeklagten ein notwendiges und zweckmäßiges Mittel um einen möglichen Angriff, sofern ein solcher nicht bereits vorlag, zu verhindern bzw zu beenden. Siehe auch hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12029544
Daher wurde der Angeklagte von dem wider ihn erhobenen Vorwurf freigesprochen.