• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

300g Kokain – Untersuchungshaft aufgehoben

Beschwerde durch Anwalt erfolgreich

von Mag. Andreas Strobl
am 16. August 2020
in Rechts-News, Strafrecht
Anwalt Wien, Untersuchungshaft, Enthaftung, Rechtsanwalt

Anwalt für Suchtmittelrecht Untersuchungshaft

Der Beschuldigte stand im Verdacht mit Kokain gehandelt zu haben. Durch einen anderen Dealer war man zu dem Beschuldigten gelangt und hatte seine Wohnung durchsucht. Dabei fand man verschiedenste Suchtmittel, ua MDMA, Cannabis, Speed, Ecstasy etc.

Auch hier ist dringend anzuraten, die professionelle Unterstützung eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes bzw Verteidigers in Strafsachen in Anspruch zu nehmen. Besonders im Suchtmittelrecht erfordert es einen Spezialisten, da das Suchtmittelrecht höchst komplex ist. Näheres bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2019/04/07/drogen-supermarkt-kiloweiser-suchtmittelhandel-das-gericht-anwalt-ladung/

https://rechtsanwalt-strobl.at/2018/11/11/suchtmittel-wie-rein-sind-die-angebotenen-stoffe-anwalt-strafverteidiger/

Der Beschuldigte wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen aus dem Grund der Tatbegehungsgefahr.

Tatbegehungsgefahr ist die Gefahr, der Beschuldigte werde auf freiem Fuß belassen,  ungeachtet des wegen einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten Straftat gegen ihn geführten Strafverfahrens eine strafbare Handlung mit schweren Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihm angelastete Straftat mit schweren Folgen,  eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihm angelastete strafbare Handlung, wenn er entweder wegen einer solchen Straftat bereits verurteilt worden ist oder wenn ihm nunmehr wiederholte oder fortgesetzte Handlungen angelastet werden, eine strafbare Handlung mit einer Strafdrohung von mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe begehen, die ebenso wie die ihm angelastete strafbare Handlung gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die Straftaten, derentwegen er bereits zweimal verurteilt worden ist, oder die ihm angelastete versuchte oder angedrohte Tat ausführen. Siehe dazu hier: https://www.ris.bka.gv.at/

Im konkreten Fall bestand die Gefahr, dass der Beschuldigte aufgrund seiner tristen Vermögenssituation weiterhin seinen Handel mit Kokain fortsetzen werde.

Deshalb wurde über ihn die Untersuchungshaft verhängt.

Nach sechs Wochen Untersuchungshaft wurde ein Antrag auf Enthaftung gestellt. Aufgrund der völlig verfehlten Rechts- und Tatsachenansicht eines Richters wurde die Untersuchungshaft fortgesetzt.

Der dagegen sofort erhobenen Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht stattgegeben und der Beschuldigte umgehend enthaftet.

Auch hier: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=3121569944599381&id=495836803839388&notif_id=1597576557505714&notif_t=page_post_reaction&ref=notif

 

 

 

 

kokain drogen cocaine drugs кокаиновые препараты кокаинске дроге drogas de cocaína 可卡因藥物 droghe di cocaina droguri cu cocaină ਕੋਕੀਨ ਨਸ਼ੇ кокаин лекови ναρκωτικά κοκαΐνης


Tags: AnwaltBeschwerdeRechtsanwalt für StrafrechtStPOUntersuchungshaft
Vorheriger Beitrag

Bedrohung durch Messer – Freispruch

Nächster Beitrag

Schwerer Betrug Kilometerzähler – FREISPRUCH

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung
  • KOKAIN – wieviel ist erlaubt?
  • Elektronisch überwachter Hausarrest – Fußfessel

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung
  • KOKAIN – wieviel ist erlaubt?
  • Elektronisch überwachter Hausarrest – Fußfessel

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}