• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Heroin- und Kokain-Handel: Anwalt sinnvoll

Anwalt sorgt für mildes Urteil für Heroin- und Kokaindealer

by Mag. Andreas Strobl
18. Oktober 2020
in Rechts-News, Strafrecht
Symbolfoto Heroin Адвокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocato محامي Heroin- und Kokain-Handel: Anwalt sinnvollوکیل وکالت

Symbolfoto Heroin Адвокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocato محامي Heroin- und Kokain-Handel: Anwalt sinnvollوکیل وکالت

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft hatte jemanden angeklagt, der mit Heroin und Kokain gehandelt haben soll. Sie fasste den Vorwurf wie folgt zusammen:

Der Angeklagte hat Heroin und Kokain an andere überlassen. Die Staatsanwaltschaft nahm für beide Substanzen die übliche Straßenqualität an, da der Reinheitsgehalt nicht mehr festzustellen war. Die Polizei hatte Suchtgift, das bereits an andere überlassen wurde, nicht sichergestellt. Ein Labor der Polizei analysiert üblicherweise aus dem sichergestellten Suchtgift den Reinheitsgrad. Die Staatsanwaltschaft und oder das Gericht berechnet dann daraus die Grenzmenge.

Der Angeklagte übergab insgesamt 50 Gramm Heroin und 60 Gramm Kokain. In der Wohnung des Angeklagten wurden weitere 50 Gramm Kokain sichergestellt. Der Reinheitsgrad dieses Suchtgiftes war mit über 80% sehr hoch.

Das Gericht verhängte über den Angeklagten die Untersuchungshaft, da die Grenzmenge hinsichtlich des Suchtgiftes überschritten war. Die Freiheitsstrafe für die Begehung solcher Delikte beträgt bis zu fünf Jahre.

Der Anwalt

Der Angeklagte beauftragte sofort nachdem er inhaftiert wurde einen Rechtsanwalt der auf Strafrecht spezialisiert ist bzw Verteidiger in Strafsachen. Dieses Vorgehen ist höchst sinnvoll – siehe hier:  https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/03/16/koerperverletzung-drohung-anwalt-verteidiger-wien/ 

und https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/07/31/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/

Der Strafverteidiger verschafft sich rasch einen Überblick über den Sachverhalt und berät den Angeklagten. In diesem Verfahrensstadium ist der Angeklagte noch Beschuldigter.

Konkreter Fall

Der Angeklagte bestritt, jemals mit Heroin gehandelt zu haben, ist jedoch stark heroinsüchtig. Im Akt fanden sich keine Hinweise darauf, dass der Angeklagte mit Heroin gehandelt hätte. Die Polizei behauptete dies bloß in einem Bericht, in dem sie eine Telefonüberwachung auswertete und zusammenfasste. Die Protokolle enthielten  das Wort „Heroin“ jedoch nicht. Es war immer nur von „Gift“ die Rede. In der Originalsprache, in der sich der Angeklagte am Telefon unterhielt, verwendete auch niemand das Wort „Gift“. Dahingehend lag hier ein Musterbeispiel dafür vor, dass Übersetzungen generell und insbesondere von Telefonüberwachungen stets zu hinterfragen sind.

Die Hauptverhandlung

Das Gericht fand in der Hauptverhandlung letztlich keine Hinweise darauf, dass der Angeklagte jemals Heroin überlassen hätte. Dadurch verblieb einzig der Umstand, dass der Angeklagte Kokain überlassen hatte. Die Grenzmenge bei Kokain ist fünfmal so hoch, wie jene bei Heroin. Die Grenzmenge für das Tatbestandselement des Überlassens wurde daher insgesamt nicht erreicht.

Das Kokain, das der Angeklagte in dessen Wohnung aufbewahrt hatte, war jedoch noch nicht zum Überlassen an andere präpariert. Deshalb lag hier bloß eine Vorbereitungshandlung vor.

Der Angeklagte, der seit Jahren heroinsüchtig ist, hatte diese angeklagten Suchtgiftgeschäfte bloß deshalb begangen um sich seine Sucht zu finanzieren. Das Gericht bestrafte ihn daher milde.

Das Gericht verhängte über den Angeklagten neun Monate Freiheitsstrafe, wobei sechs Monate bedingt nachgesehen werden konnte. Der Angeklagte verließ daher das Gefängnis noch am Tag der Verurteilung.

https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=3278776645545376&id=495836803839388&notif_id=1602074440594068&notif_t=page_post_reaction&ref=notif

https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=3278776645545376&id=495836803839388&notif_id=1602074440594068&notif_t=page_post_reaction&ref=notif

 

 

 

 

 

 

Адвокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος

ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocato

Heroin- und Kokain-Handel: Anwalt sinnvoll

محامي وکیل وکالت

Heroin- und Kokain-Handel: Anwalt sinnvoll

Tags: AnwaltHeroinKokainLandesgerichtSMGStrafverteidigerSuchtmittelrecht
Previous Post

Einbruch – Diebstahl – Jugendliche

Next Post

Küchenmesser Drohung Anwalt Diversion

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl