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Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Küchenmesser Drohung Anwalt Diversion

Diversion nach Messer Attacke

von Mag. Andreas Strobl
am 9. Oktober 2020
in Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Messerattacke Diversion

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Küchenmesser Drohung Anwalt Diversion

So könnte man den konkreten Fall in aller Kürze zusammenfassen: Küchenmesser Drohung Anwalt Diversion. Näheres soll im Folgenden erörtert werden.

Der Vorwurf in der Anklage

Die Staatsanwaltschaft warf in ihrer Anklage folgendes vor:
Die Angeklagte nahm während eines Streits ein 15 cm langes Küchenmesser und führte dieses parallel zum Oberkörper des Angegriffenen. Dabei fügte die Angeklagte dem Opfer eine Schnittwunde zu. Danach hielt sie das Messer dem Opfer an den Hals um es in Furcht und Unruhe zu versetzen. Die Anklage lautete auf gefährliche Drohung: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=107&Anlage=&Uebergangsrecht=

Der Grund dafür war:

Die Tochter der Angeklagten stritt sich mit ihrem Freund, der dabei auch mehrmals zuschlug. Die junge Frau erlitt dadurch Hämatome, Rötungen, Kratzer und eine geschwollene Nase.

Die Staatsanwaltschaft hatte daher auch das Opfer der Messerattacke angeklagt.

Der Prozess – die Hauptverhandlung

Die Angeklagte erwartete eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Vor der Polizei hatte sie ohne Anwalt ausgesagt. Bei der Vernehmung vor der Polizei sollte jedoch grundsätzlich immer ein Strafverteidiger beigezogen werden. Sehen Sie dazu hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2019/05/12/betrunkene-durchbricht-polizeisperre-diversion-%d0%b0%d0%b4%d0%b2%d0%be%d0%ba%d0%b0%d1%82-anwalt/

Für die Hauptverhandlung hatte die Angeklagte jedoch einen Rechtsanwalt engagiert. Dies sollte sich zugunsten der Angeklagten auswirken:

Der Verteidiger hatte durch seine Fragen in der Hauptverhandlung den Sachverhalt detailliert herausgearbeitet. Die Szene, in der mit dem Messer hantiert wurde, wurde nachgestellt. Dadurch hatte das Gericht seine Feststellungen treffen können, die zu einem positiven Ergebnis für die Angeklagte führten.

Das Urteil – der Beschluss

Der Angeklagte, der mit dem Messer angegriffen wurde, erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen. Das Verfahren, der vom Rechtsanwalt vertretenen, Angeklagten wurde mit Diversion eingestellt.

Der Angeklagten wurde eine Probezeit gewährt. Diese ist inzwischen abgelaufen. Da die Angeklagte nicht mehr straffällig wurde, ist die Einstellung nun rechtskräftig.

DROHUNG mit KÜCHENMESSER endet in DIVERSIONNäheres im folgenden Artikel:

Gepostet von Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl am Freitag, 9. Oktober 2020

 

 

Küchenmesser Drohung Anwalt Diversion

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Küchenmesser Drohung Anwalt Diversion

 

Tags: AdvokatAnwaltDiversiongefährliche DrohungKörperverletzungMesser-AttackeStrafverteidiger
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