5 Mal Raub, 2 Mal schwere Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft warf einem Jugendlichen vor, fünf Raubüberfälle und zwei schwere Körperverletzungen begangen zu haben. Die schweren Körperverletzungen resultierten daraus, dass an der Tat drei Täter beteiligt waren. Die Verletzungen waren als solche nicht schwer. Das Gesetz sieht jedoch für die Begehung einer Körperverletzung durch mindestens zwei Täter in verabredeter Verbindung vor, eine Bestrafung als schwere Körperverletzung vorzunehmen. (5 Mal Raub, 2 Mal schwere Körperverletzung).
Die Taten
Wie die drei Angeklagten vor Gericht in der Hauptverhandlung aussagten, begingen sie die Taten aus Langeweile. Sie hatten sich Opfer ausgesucht, von denen wohl wenig Widerstand bzw überwindbarer Widerstand zu erwarten war. Offenbar wurden die Taten begangen um sich gegenseitig Stärke und Mut zu beweisen. Ein finanzieller Hintergrund war nicht zu erblicken in Anbetracht der lächerlich geringen Beute.
Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren hatte dei Polizei eine Vielzahl an Zeugen und die Beschuldigten vernommen. Die Beschuldigten hielten sich vorwiegend bedeckt. Der Verteidiger des einen Beschuldigten riet diesem zu einem Geständnis, da ein solches der wichtigste Milderungsgrund ist. Dazu kam, dass die Zeugen relativ konkret die Taten und die Täter beschrieben hatten. Abgesehen davon sollte der Beschuldigte mit der Phase delinquenten Verhaltens abschließen und ein „neues Leben“ beginnen. Gerade bei jugendlichen Straftätern ist ein solches „Abschließen“ sinnvoll.
Erster Prozess
Der eine Angeklagte musste sich bereits im Sommer wegen eines Raubüberfalles und einer schweren Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er hatte gemeinsam mit vier weiteren Jugendlichen einen Schüler überfallen und verletzt. Damals verhängte das Gericht einen Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe. Dieser Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe ist eine Besonderheit des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Wie der Name schon sagt, wird ein Jugendlicher dabei zwar schuldig erkannt, es wird über ihn jedoch keine Strafe verhängt. Dadurch gibt es auch keine Eintragung im Strafregister. https://www.ris.bka.gv.at/
Zu Straftaten durch Jugendliche siehe bereits auch hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/10/05/einbruch-diebstahl-jugendliche/
Zweiter Prozess
Innerhalb von vier Monaten fand nun der zweite Prozess, die zweite Hauptverhandlung, statt. Da sämtliche Straftaten, die der Jugendliche jemals begangen hatte, bereits vor dem ersten Prozess begangen wurden, hätten diese auch schon im ersten Prozess abgeurteilt werden können.
Tritt der Fall ein, dass nach einer Hauptverhandlung in einer weiteren Taten, die bereits vor der ersten Hauptverhandlung begangen wurden, abgeurteilt werden sollen, hat das Gericht mit einer Zusatzstrafe vorzugehen. Man spricht dabei auch von einer Bedachtnahme. In diesem Fall lag eine solche Konstellation vor.
Das JGG sieht dafür einen Antrag der Staatsanwaltschaft vor. Ein solcher wurde hier gestellt.
Aussagen Angeklagte und Zeugen
Die Mitangeklagten und Zeugen bestätigten die Aussagen des Angeklagten, die von den Ausführungen in der Anklageschrift abwichen. Daher konnte das Gericht dem Angeklagten Ehrlichkeit attestieren. Deshalb konnte das Gericht ihm auch sein Geständnis zur Gänze als mildernd anrechnen.
Das Urteil
Das Jugengerichtsgesetz sieht die Halbierung der Strafobergrenzen, wie sie für Erwachsene gelten, vor. Der Angeklagte war unbescholten. Der Angeklagte überzeugte das Gericht, dass er seine Lebensohase delinquenten Verhaltens hinter sich gelassen hat.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer zur Gänze bedingten Strafe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Die Strafe ist weniger als ein Drittel des möglichen Strafausmaßes.
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5 Mal Raub 2 Mal schwere Körperverletzung