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720 g Kokain – 8 Monate teilbedingt

Handel und Besitz von Kokain

von Mag. Andreas Strobl
am 28. November 2020
in Rechts-News, Strafrecht
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720 g Kokain – 8 Monate teilbedingt

Eine Angeklagte hatte 120 Gramm Kokain und 30 Gramm Cannabis an andere Personen überlassen. 600 Gramm hatte sie konsumiert.

Der Strafrahmen beträgt aufgrund des „Überlassens“ bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Der Strafantrag

Die Staatsanwaltschaft warf in deren Strafantrag der Angeklagten vor:

Über mehrere Monate hinweg soll sie vielen Personen, darunter drei Minderjährigen, insgesamt 120 Gramm Kokain und 30 Gramm Cannabis überlassen haben. Unter „Überlassen“, dieser Ausdruck ist ein Tatbestandselement des Suchtmittelgesetz (SMG), ist das entgeltliche und das unentgeltliche Übergeben von Suchtmitteln an andere zu verstehen.

Zum persönlichen Gebrauch soll die Angeklagte 600 Gramm Kokain und 30 Gramm Cannabiskraut besessen haben.

Die Angeklagte hatte dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (60 Monate) zu erwarten.

Von der Festnahme bis zur Hauptverhandlung

Die Polizei hatte bereits seit Monaten eine Gruppe von Kokain-Dealern unter Beobachtung. Sie führte Telefonüberwachungen, Befragungen und auch sogar persönliche Observationen durch. Letzteres geschieht relativ selten, weil dies sehr zeit- und kostenintensiv ist.

Auch eine konkrete Anzeige eines Minderjährigen führte dazu, dass die Ermittlungen gegen die Angeklagte intensiviert wurden. Dadurch hatte die Polizei genügend Beweise gesammelt um die Angeklagte festzunehmen. Die Angeklagte, damals noch „Beschuldigte“, verspürte offenbar einen regen Rededrang, weshalb sie sich in mehreren Beschuldigtenvernehmungen den Polizeibeamten umfassend anvertraute.

Die üppige Anklage, insbesondere zum Erwerb von 600 Gramm Kokain zum persönlichen Gebrauch, fußte auf diesem redseligen Verhalten der Angeklagten.

Untersuchungshaft – und Enthaftung

Aufgrund der Gefahr, die Beschuldigte könnte weitere Taten begehen, wenn sie auf freiem Fuß belassen werden würde, verhängte das Gericht über sie die Untersuchungshaft. https://www.ris.bka.gv.at

Freunde hatten zu dieser Zeit der Angeklagten einen Rechtsanwalt organisiert, der auf Strafrecht spezialisiert ist. Daher wurde die Beschuldigte bald aus der Untersuchungshaft entlassen: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/10/28/kokain-und-cannabishandel-enthaftung/

Generell ist zu empfehlen, so bald wie möglich den Rat eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes zu suchen bzw sich von einem Verteidiger in Strafsachen vertreten zu lassen. Gerade das Suchtmittelgesetz (SMG) enthaält zahlreiche Tücken und komplexe Regelungsbereiche, die für ungeübte Juristen nur schwer in kurzer Zeit bewältigt werden können.

Hauptverhandlung

Da die Angeklagte weitgehend geständig war, mussten in der Hauptverhandlung bloß wenige Zeugen vernommen werden.

Die Verantwortung der Angeklagten war klar, glaubwürdig und reuig. Sowohl sie als auch ihr Verteidiger brachten dem Gericht alles Notwendige vor, sodass das Gericht ein angemessenes Urteil fällte:

720 g Kokain – 8 Monate teilbedingt

Acht Monate Freiheitsstrafe – davon sechs Monate bedingt für eine Probezeit von drei Jahren.

Tags: CocaineKokainLandesgerichtSMGSuchtmittelgesetzVerteidiger in Strafsachen
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