„DOG-NEWS“-Artikel: Hunde und Recht
DOGNEWS.at, das virtuelle Hundemagazin, beschäftigt sich unter anderem mit Fragen zur Hundeerziehung, Gesundheit, Ernährung und Gesetzgebung und ist unter https://www.dognews.at abrufbar.
Juristische Seite der Hundehaltung
Die juristische Seite der Hundehaltung ist nicht einfach zu umschreiben, da sie zu vielfältig und regional unterschiedlich ist. Alleine in Österreich gibt es mindestens zehn relevante Gesetze: Die Tier- oder Hundehaltegesetze in den neun Bundesländern und ein bundesweites Tierschutzgesetz. Dazu regeln unzählige andere Gesetze Sachverhalte die Hunde, oder generell Tiere, betreffen – zum Beispiel das Strafgesetzbuch (StGB).
Davon abgesehen sind die Gesetze umliegender Staaten relevant. Gerade der Import von Hunden aus dem Ausland ist seit Jahren großes Thema. Daraus ergeben sich einige Rechtsprobleme mehr.
Der genannte Artikel in Dognews streift einige wenige dieser Themen. Sehen Sie dazu den Artikel hier: https://www.dognews.at/brauchen-hunde-einen-anwalt/?fbclid=IwAR2TUjPHW0DDseCVbXmAWPPt5Qb5QsY7bWRNg0J50fIKceiDNe2UBiaqcxU
Maulkorb und Leine
Eine der häufigsten gestellten Fragen ist jene nach Maulkorb und/oder Leine. Dieses Thema scheint so wichtig, dass sich dem sogar die offizielle Internetseite der österreichischen Bundesregierung widmet.
Listenhunde
Listenhunde sind das zweite große Thema im österreichischen Hunderecht. Abgesehen von den sozio-kulturellen Aspekten, die ein gewisses Muster zu zeigen scheinen, ist auch das Rechtliche durchaus unterschiedlich – verglichen mit anderen Hunderassen.
Gerade die Kombination aus dem Sozio-Kulturellen mit dem Rechtlichen macht dieses Thema explosiv: Jene, die unbedingt nach dem großen, starken Hund streben, verfügen oft nicht über die Fähigkeit und/oder den Willen die Gesetze einzuhalten.
Schadenersatz und Gewährleistung
Da Tiere rechtlich als Sachen gelten, kommt auf sie das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht zur Anwendung, wenn zum Beispiel der Hund Mängel aufweist. Häufig reklamieren Käufer solcher Hunde „Rassestandards“. Häufig treten bei Hunden Krankheiten auf, die veterinärmedizinisch teuer zu behandeln sind. Die Käufer streben dann oft an, die Verkäufer mögen ihnen die Behandlungskosten ersetzen.
Die Regeln des Schadenersatzrechtes sind freilich auch dann anzuwenden, wenn ein Hund einen Schaden verursacht. Das klassische Thema dazu ist der Hundebiss. Sei es, dass ein anderer Hund oder ein Mensch gebissen wird.
Strafrecht
Beißt ein Hund einen Menschen hat dies für den Hundehalter grundsätzlich auch strafrechtliche Folgen. Zum Beispiel käme hier eine fahrlässige Körperverletzung in Frage. Beschädigt ein Hund eine Sache auf Aufferderung seines Halters, käme sogar auch eine Sachbeschädigung in Frage, soweit der Hundehalter vorsätzlich handelt.
Verwaltungsstrafrecht
Setzt sich ein Hundehalter über die Gesetze zur ordentlichen Verwahrung des Hundes hinweg, drohen ihm Verwaltungsstrafen. Fiese können empfindlich sein und bis zu 20.000 Euro betragen. Sehen Sie als Beispiel hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2021/04/25/tierhaltegesetz-einstellung-verwaltungsstrafverfahren/
Auch das Nicht-Entfernen von Exkrementen, die der Hund auf öffenltichen Flächen hinterließ, ist mit Verwaltungsstrafe bedroht.
Verwaltungsrecht
Auch im Bereich des Verwaltungsrechts ist das Hunde- bzw Tierrecht relevant. Gemeinden schränken oft Zuchtbetriebe ein – aus welchen gründen auch immer. Oft gibt es Anzeigen wegen Hundelärm. Näheres dazu sehen Sie auch hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/03/30/kein-hundehalteverbot-wegen-unzumutbarer-belaestigung-durch-hundegebell-lvwg-ab-14-4127/
Zivilrecht
Neben dem Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, das ja auch zum Zivilrecht gehört, werden häufig auch andere Regelungen des Zivilrechts angewandt. Zum Beispiel das Recht der Besitzstörung (zB wenn ein Hund bzw dessen Halter Exkremente auf fremdem Grund hinterlässt oder fremden auch nur betritt). Als ein teil des Zivilrechts gilt auch das Familienrecht, das in bezug auf Hunde berührt sein kann.
Familienrecht
Wiewohl Haustiere oft von deren besitzern wie Menschen behandelt werden, so bleiben sie rechtlich doch bloß Tiere und daher sachen. Daher gelten auch im Falle von Trennungen, insbesondere Scheidungen, die sachenrechtlichen Regelungen. Regeln wie bei Kindern hinsichtlich Kontaktrecht und Obsorge werden oft von den Partner bzw Ex-Partnern so kommuniziert, haben jedoch kein rechtliches Gewicht. Immer wieder kommen Fälle vor, in denen sich Trennende am allermeisten darüber streiten, wo in Zukunft das gemeinsame Haustier leben soll und welche Rechte der andere haben soll um mit dem Tier Kontakt zu haben.
„DOG-NEWS“-Artikel: Hunde und Recht
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„DOG-NEWS“-Artikel: Hunde und Recht
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