• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Schwerer Betrug: manipulierte Kilometer

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug durch manipulierten Kilometerstand

by Mag. Andreas Strobl
8. Dezember 2021
in Rechts-News, Strafrecht
2021-08-27 Tageszeitung HEUTE - © Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl schwerer gewerbsmäßiger Betrug manipulierte Gebrauchtwagen

2021-08-27 Tageszeitung HEUTE - © Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl schwerer gewerbsmäßiger Betrug manipulierte Gebrauchtwagen

Schwerer Betrug: manipulierte Kilometer

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug durch manipulierten Kilometerstand

Immer wieder werfen Käufer von Gebrauchtwagen den Verkäufern, seien es private oder professionelle Gebrauchtwagenhändler, vor, den Kilometerstand eines Kraftfahrzeuges manipuliert zu haben – Schwerer Betrug: manipulierte Kilometer.

Die Staatsanwaltschaften sehen darin, wenn mehrere solcher Autos verkauft wurden, einen gewerbsmäßigen Betrug. Erreicht der Schaden eine bestimmte Höhe geht die Staatsanwaltschaft auch von einem schweren Betrug aus. Sehen Sie zum Rechtlichen Näheres hier: https://www.ris.bka.gv.at/

Ein Praxisbeispiel sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/08/18/schwerer-betrug-kilometerzaehler-anwalt/

Konkreter Fall

Die Staatsanwaltschaft warf im konkreten Fall einem professionellen Gebrauchtwagenhändler vor, er habe Fahrzeuge verkauft, obwohl die am Kilometerzähler ersichtlichen Kilometer nicht den Tatsachen entsprachen. Der Gebrauchtwagenhändler habe dies bei mehreren Fahrzeugen gemacht beziehungsweise habe er solche Autos verkauft, obwohl er es für möglich hielt, dass der Kilometerstand nicht richtig sei.

Die dahinter stehende Täuschung ist ein klassisches Tatbestandsmerkmal des Betruges. Der Schaden bemisst sich zwischen dem Wert des Versprochenen und dem Wert des Tatsächlichen. Dabei muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass ein Händler üblicherweise eine Gewinnspanne für sich in Anspruch nimmt.

Betrug – generell

Der Tatbestand

Ein Betrüger täuscht einen Menschen über Tatsachen. Zum Beispiel, wie im konkreten Fall, über die tatsächlich mit einem Auto gefahrenen Kilometer.

Der Täter bereichert sich oder einen anderen unrechtmäßig. Eine rechtmäßige Bereicherung wäre ein Gewinnaufschlag des Händlers oder mit anderen Worten eine „Handelsspanne“.

Der täuschende Täter verleitet durch seine Handlung den Getäuschten zu einem Verhalten, wodurch dieser oder ein anderer am Vermögen geschädigt werden.

Der Tatbestand des Betruges kann in mehrfacher Hinsicht qualifiziert sein, womit auch meist höhere Strafen angedroht werden. Ein Täter begeht einen schweren Betrug zum Beispiel, wenn er eine falsche oder verfälschte Urkunde verwendet oder wenn der Schaden 5.000 Euro übersteigt. Das Gesetz sieht dafür bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Der Gesetzgeber droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahre an, wenn der Schaden 300.000 Euro übersteigt.

Das Strafgesetzbuch kennt dazu noch den gewerbsmäßigen Betrug und eine ähnliche Bestimmung – den betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch. Der Gesetzgeber hat weiter Bestimmungen über den Notbetrug und den Versicherungsmißbrauch eingeführt.

Die Strafprozessordnung

Die Strafprozessordnung (StPO) legt für die Entscheidung über die Betrugstatbestände unterschiedliche sachliche Zuständigkeiten fest. Der Einzelrichter am Bezirksgericht ist beim „einfachen“ Betrug zuständig. Der Einzelrichter am Landesgericht ist unter anderen für den schweren Betrug zuständig. Der Gesetzgeber schreibt für Betrugshandlungen, die eine größere Dimension, einen Schaden über 50.000 Euro bewirkt haben, vor, dass darüber ein Schöffengericht entscheidet.

Es ist jedem Beschuldigten oder Angeklagten dringend zu raten, professionelle Hilfe eines Rechtsanwaltes, der auf Strafrecht spezialisiert ist, oder eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen.

Die Spruchpraxis der Gerichte ist bei Betrugshandlungen durchaus streng. Die Gerichte sehen bei bestimmten Verhaltensweisen des Täters oft die Schuldfrage zum Nachteil des Angeklagten.

Sehen Sie ein weiteres Beispiel hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2021/06/12/mietnomaden-ein-konkreter-fall/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwerer Betrug: manipulierte Kilometer

und beziehungsweise oder

Schwerer Betrug Kilometerzähler Anwalt

Betrug fraud ozbiljnije varanje более серьезный обман înșelăciune mai serioasă barare più serio daha ciddi hile

und beziehungsweise oder

Schwerer Betrug Kilometerzähler Anwalt

Der Rechtsanwalt vertritt in Strafsachen

Tags: Gebrauchtwagenmanipulierte KilometerzählerRechtsanwaltschwerer gewerbsmäßiger BetrugStrafverteidiger
Previous Post

„Dog-News“-Artikel: Hund und Körperverletzung

Next Post

Jugendstrafrecht: neue Regeln

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl