Schwerer Betrug: manipulierte Kilometer
Schwerer gewerbsmäßiger Betrug durch manipulierten Kilometerstand
Immer wieder werfen Käufer von Gebrauchtwagen den Verkäufern, seien es private oder professionelle Gebrauchtwagenhändler, vor, den Kilometerstand eines Kraftfahrzeuges manipuliert zu haben – Schwerer Betrug: manipulierte Kilometer.
Die Staatsanwaltschaften sehen darin, wenn mehrere solcher Autos verkauft wurden, einen gewerbsmäßigen Betrug. Erreicht der Schaden eine bestimmte Höhe geht die Staatsanwaltschaft auch von einem schweren Betrug aus. Sehen Sie zum Rechtlichen Näheres hier: https://www.ris.bka.gv.at/
Ein Praxisbeispiel sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/08/18/schwerer-betrug-kilometerzaehler-anwalt/
Konkreter Fall
Die Staatsanwaltschaft warf im konkreten Fall einem professionellen Gebrauchtwagenhändler vor, er habe Fahrzeuge verkauft, obwohl die am Kilometerzähler ersichtlichen Kilometer nicht den Tatsachen entsprachen. Der Gebrauchtwagenhändler habe dies bei mehreren Fahrzeugen gemacht beziehungsweise habe er solche Autos verkauft, obwohl er es für möglich hielt, dass der Kilometerstand nicht richtig sei.
Die dahinter stehende Täuschung ist ein klassisches Tatbestandsmerkmal des Betruges. Der Schaden bemisst sich zwischen dem Wert des Versprochenen und dem Wert des Tatsächlichen. Dabei muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass ein Händler üblicherweise eine Gewinnspanne für sich in Anspruch nimmt.
Betrug – generell
Der Tatbestand
Ein Betrüger täuscht einen Menschen über Tatsachen. Zum Beispiel, wie im konkreten Fall, über die tatsächlich mit einem Auto gefahrenen Kilometer.
Der Täter bereichert sich oder einen anderen unrechtmäßig. Eine rechtmäßige Bereicherung wäre ein Gewinnaufschlag des Händlers oder mit anderen Worten eine „Handelsspanne“.
Der täuschende Täter verleitet durch seine Handlung den Getäuschten zu einem Verhalten, wodurch dieser oder ein anderer am Vermögen geschädigt werden.
Der Tatbestand des Betruges kann in mehrfacher Hinsicht qualifiziert sein, womit auch meist höhere Strafen angedroht werden. Ein Täter begeht einen schweren Betrug zum Beispiel, wenn er eine falsche oder verfälschte Urkunde verwendet oder wenn der Schaden 5.000 Euro übersteigt. Das Gesetz sieht dafür bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Der Gesetzgeber droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahre an, wenn der Schaden 300.000 Euro übersteigt.
Das Strafgesetzbuch kennt dazu noch den gewerbsmäßigen Betrug und eine ähnliche Bestimmung – den betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch. Der Gesetzgeber hat weiter Bestimmungen über den Notbetrug und den Versicherungsmißbrauch eingeführt.
Die Strafprozessordnung
Die Strafprozessordnung (StPO) legt für die Entscheidung über die Betrugstatbestände unterschiedliche sachliche Zuständigkeiten fest. Der Einzelrichter am Bezirksgericht ist beim „einfachen“ Betrug zuständig. Der Einzelrichter am Landesgericht ist unter anderen für den schweren Betrug zuständig. Der Gesetzgeber schreibt für Betrugshandlungen, die eine größere Dimension, einen Schaden über 50.000 Euro bewirkt haben, vor, dass darüber ein Schöffengericht entscheidet.
Es ist jedem Beschuldigten oder Angeklagten dringend zu raten, professionelle Hilfe eines Rechtsanwaltes, der auf Strafrecht spezialisiert ist, oder eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen.
Die Spruchpraxis der Gerichte ist bei Betrugshandlungen durchaus streng. Die Gerichte sehen bei bestimmten Verhaltensweisen des Täters oft die Schuldfrage zum Nachteil des Angeklagten.
Sehen Sie ein weiteres Beispiel hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2021/06/12/mietnomaden-ein-konkreter-fall/
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Der Rechtsanwalt vertritt in Strafsachen