• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

76%-iges Kokain überlassen und vermittelt

15-fache Grenzmenge überschritten: 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe

von Mag. Andreas Strobl
am 29. Dezember 2021
in Rechts-News, Strafrecht
Адвокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocato محامي وکیل وHeroin- und Kokain-Handel: Anwalt sinnvollکالت

Адвокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocato محامي Heroin- und Kokain-Handel: Anwalt sinnvollوکیل وکالت

76%-iges Kokain überlassen und vermittelt

15-fache Grenzmenge überschritten: 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, er hätte 40 Gramm Kokain überlassen und 300 Gramm Kokain vermittelt.

Da der Reinheitsgrad des Kokains 76% betrug, war die 15-fache Grenzmenge überschritten, weshalb eine Strafe zwischen einem und zehn Jahre Freiheitsentzug drohte. Der Angeklagte hatte daher 76%-iges Kokain überlassen und vermittelt.

Grenzmenge

Im österreichischen Suchtmittelrecht (SMG) ist der Reinheitsgrad des „Stoffes“ von fundamentaler Bedeutung: Es handelt sich dabei um den Prozentsatz der verbotenen Substanz in der sichergestellten Menge. Mit anderen Worten: 300 Gramm weißes Pulver kann Mehl sein oder Staubzucker. Damit es für das SMG relevant wird, ist eine Analyse des reinheitsgrades der verbotenen Substanz erforderlich. Sehen Sie dazu auch hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2017/11/15/880-gramm-kokain-und-1-800-gramm-cannabis-12-monate-11-davon-bedingt/

Konkreter Fall

Im konkreten Fall ergab die Analyse des sichergestellten weißen Pulvers einen Reinheitsgrad von 76%.

Daraus errechnet sich die reine Menge der verbotenen Substanz – Cocaine. Diese betrug daher 228 Gramm. Die Grenzmenge war daher um das Fünfzehnfache überschritten.

Zuständig war daher, aufgrund des Strafrahmens von ein bis zehn Jahren, ein Schöffengericht.

Näheres dazu finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/

Schöffengericht

Im konkreten Fall hatte ein Berufsrichter und zwei Laenrichter (Schöffen) zu entscheiden, ob der Angeklagte schuldig sei und wenn ja, wie hoch die über ihn zu verhängende Strafe sein würde.

Der Angeklagte war nach anfänglichem Zögern, während seiner Zeit in Untersuchungshaft, geständig.

Das große Problem für den Angeklagten lag im Tatbestandselement des „Verschaffens“. Dieses, früher auch als „Vermitteln“ bezeichnet, bedeutet nicht, dass das Suchtgift in „eigenen Händen“ war. Vereinfacht ausgedrückt ist das Tatbestandselement erfüllt, wenn der A vom B gefragt wird, ob er ihm Suchtmittel verkaufen kann; der A jedoch verneint und den B an den C verweist.

Mit diesem Tatbestandselemtn haben viele Angeklagte ein problem, weil sie meinen, wenn sie das Geschäft von sich weisen, gewissermaßen zu einem anderen hin, dann haben sie nichts Falsches gemacht. – Das ist jedoch ein großer Irrtum.

Urteil

Der Angeklagte erhielt 20 Monate Freiheitsstrafe, davon 17 auf Bewährung. da er bereits drei Monate in Untersuchungshaft saß, konnte er sofort nach der Hauptverhandlung das Landesgericht und die Justizanstalt verlassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

76%-iges Kokain überlassen und vermittelt

двокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocatoمحامي وکیل وکالت

Kokain Cocaine cocaină Kōkīna ਕੋਕੀਨ cocaina kokainë կոկաին kokaínu кокаин Kěkǎyīn 可卡因 cocaína โคเคน Khokhen cocaïne kokaḯni κοκαΐνη kokainaکوکائین

کوکائین
kokaina
κοκαΐνη
kokaḯni
cocaïne
โคเคน
Khokhen
Tags: CocaineKokainSMGStrafverteidigerSuchtmittelSuchtmittelrecht
Vorheriger Beitrag

ERREICHBARKEIT zu den Feiertagen

Nächster Beitrag

DARKNET: Drogen bestellt

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um Ihr Nutzungserlebnis zu optimieren. Cookies akzeptierenInformationen zum Datenschutz
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN