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Mag. Andreas Strobl
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880 Gramm Kokain und 1.800 Gramm Cannabis – 12 Monate, 11 davon bedingt

von Mag. Andreas Strobl
am 15. November 2017
in Rechts-News, Strafrecht

244 Gramm Kokain und 1.570 Gramm Cannabis soll der Angeklagte anderen überlassen haben;

1.800 Gramm Cannabiskraut soll er erzeugt haben;

erworben und besessen, mit dem Vorsatz, dass es in Verkehr gesetzt werde soll er insgesamt 13 Stück Ecstasy-Tabletten, 198 Gramm brutto (146,2 Gramm netto) Kokain und 229,5 Gramm Cannabiskraut und 1 Gramm Cannabisharz;

sowie insgesamt 58 Cannabis-Pflanzen aufgezogen und

440 Gramm Kokain besessen haben.

Der Strafrahmen betrug bis zu 60 Monate. Ein Monat war der Angeklagte nach der Polizei-Razzia schon in Untersuchungshaft gesessen. Danach konnte er enthaftet werden.

Nunmehr gelang es den Strafrahmen erheblich zu senken und das Gericht von einer positiven Zukunftsprognose zu überzeugen.

Daher konnte insgesamt mit einer Strafe im Ausmaß von bloß zwölf Monaten das Auslangen gefunden werden. Die noch offenen elf Monate wurden bedingt nachgesehen.

Tags: AnwaltCannabisHauptverhandlungKokainPlantage
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