1,2 kg Heroin – der Prozess
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, mehr als ein Kilo Heroin besessen zu haben. Dieses Heroin sollte vom Angeklagten in Verkehr gesetzt werden. Der Angeklagte habe auch mehr als 100 Gramm Heroin an andere überlassen. Siehe dazu: https://www.ris.bka.gv.at/
Ermittlungsverfahren
Solange Staatsanwaltschaft und Polizei nach Beweisen suchen spricht man vom Ermittlungsverfahren. Meist beginnt das Ermittlungsverfahren mit einer Anzeige. Ein Ermittlungsverfahren endet im Wesentlichen mit der Einstellung des Verfahrens oder mit einer Anklage.
Konkreter Fall – Heroin-Dealer
Im konkreten Fall erwarb ein verdeckter Ermittler vom Angeklagten Heroin. Dadurch wurde die Polizei auf den Angeklagten aufmerksam und begann gegen ihn zu ermitteln. Die Polizei nahm persönliche Observationen vor. Dabei beobachten Ermittler Personen und fertigen dazu Fotos an und sammeln weitere Beweise.
Im konkreten Fall beobachteten Polizisten, wie der Angeklagte in einem Haus zwei Wohnungen benützte. Dadurch entstand der Verdacht, dass eine Wohnung eine Bunkerwohnung war. Eine Bunkerwohnung dient zum Verwahren von Suchtmitteln.
Hausdurchsuchung
Nachdem die Polizei genügend Hinweise gesammelt hatte, ersuchte sie die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung anzuordnen. Die Staatsanwaltschaft kam dem nach. Das Gericht bewilligte und bei den Durchsuchungen der beiden Wohnungen konnten erhebliche Mengen Heroin sichergestellt werden.
Untersuchungshaft
Das Gericht verhängte über den Angeklagten, damals noch Beschuldigten, die Untersuchungshaft. Die Polizei sammelte weitere Beweise beziehungsweise versuchte, allfällige weitere Abnehmer des Angeklagten auszuforschen. Das Ermittlungsverfahren endete nach einem Abschlussbericht der Polizei mit Erhebung einer Anklage. Im konkreten Fall war dies ein Strafantrag.
Anklage
Die Staatsanwaltschaft klagte den Angeklagten wegen des Besitzes von mehr als 1.000 Gramm Heroin und wegen der Weitergabe von zirka 200 Gramm Heroin an.
Hauptverhandlung
Der Angeklagte leugnete bei seiner Vernehmung vor der Polizei beziehungsweise wollte er keine weiteren Angaben machen als er mit bestimmten Fakten konfrontiert wurde.
In diesem Stadium nahm der Angeklagte Kontakt zu einem auf Suchtmittelrecht spezialisierten Rechtsanwalt beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen auf. Näheres dazu grundsätzlich hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/10/07/heroin-und-kokain-handel-anwalt-sinnvoll/
Der Strafverteidiger legte nach dem Aktenstudium in Gesprächen mit dem Angeklagten jene Strategie fest, die für den Angeklagten am Besten war. Der Angeklagte gestand im Sinne der Anklage (des Strafantrages).
Urteil
Bei einem möglichen Strafrahmen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erhielt der Angeklagte 15 Monate. Danach beantragte der Verteidiger die sogenannte „Therapie statt Strafe“.
1,2 kg Heroin – der Prozess
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