• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Sozialbetrug – 50.000 Euro

Falsche Angaben zum Erhalt der Mindestsicherung - der Prozess

von Mag. Andreas Strobl
am 1. November 2022
in Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Sozialbetrug Mindestsicherung 50.000 Euro Schaden

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Sozialbetrug Mindestsicherung 50.000 Euro Schaden

Sozialbetrug – 50.000 Euro

Die Angeklagte soll durch Sozialbetrug 50.000 Euro zuviel an bedarfsorientierter Mindestsicherung vom Staat erhalten haben. Zur bedarfsorientierten Mindestsicherung lesen Sie Näheres hier: https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bedarfsorientierte+Mindestsicherung+in+%C3%B6sterreich

Möglich war dies durch falsche Angaben in den Anträgen zum Erhalt der bedarfsorientierten Mindestsicherung.

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft klagte ein Ehepaar an. Die Ehefrau soll gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der getäuschten Behörde sich unrechtmäßig bereichert haben, indem sie die Behörde durch die Täuschung, dass sie alleinstehend oder alleinerziehend sei, zur Auszahlung von insgesamt knapp 50.000 Euro zuviel an bedarfsorientierter MIndestsicherung verleitet haben.

Der bereits seit Längerem flüchtige Ehemann war als beitragstäter angeklagt.

Die Hauptverhandlung

Die Angeklagte war sowohl bei deren Vernehmungen als Beschuldigte vor der Polizei als auch in der Hauptverhandlung nicht durch einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger vertreten. Zur Sinnhaftigkeit der Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen lesen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/07/31/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/

Von den Vorzügen der Vertretung durch einen Strafrechtsexperten ließ sich die Angeklagte jedoch nach Verrichtung des ersten Termins der Hauptverhandlung überzeugen. Da die Hauptverhandlung um zirka ein Monat vertagt wurde, bevollmächtigte sie einen Rechtsanwalt der auf Strafrecht spezialisiert ist.

     Zweite Hauptverhandlung

Das Gericht hatte zur ersten Hauptverhandlung keine Zeugen geladen. Wohl ging es von einem Geständnis der Angeklagten aus. Da die Angeklagte jedoch nicht gestand, vertagte das Gericht und lud sämtliche von der Staatsanwaltschaft beantragte Zeugen.

Das Gericht beabsichtigte zumindest acht Zeugen zu vernehmen.

Trotz recht eindeutiger Sach- und Rechtslage beabsichtigte die Angeklagte nach wie vor nicht zu gestehen. Der Verteidiger in Strafsachen bereitete daher eine intensive Befragung sämtlicher Zeugen vor.

Der Verteidiger brachte durch sachlich nüchternes Nachfragen die Zeugen immer wieder in Erklärungsnot. Das Gericht sah jedoch insgesamt durch sämtliche umfassende Umstände nach einer dritten Hauptverhandlung die Schuld der Angeklagten als gegeben. Zuviele Ungereimtheiten, unter anderem gebar die Angeklagte mehrere Kinder von ihrem Ehemann, obwohl sie ja behauptete, von diesem getrennt zu leben, ließen dem Gericht keine Zweifel.

Das Urteil

Die Staatsanwaltschaft subsumierte in dem Strafantrag das Verhalten der Aneklagten bereits unter schweren gewerbsmäßigen Betrug durch Unterlassen, wofür bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohten.

Das Gericht folgte dieser Rechtsansicht auch in dessen Urteil.

Unter Berücksichtigung sämtlicher Milderungsgründe sprach das Gericht über die Angeklagte eine Freiheitsstrafe in der Höhe von sieben Monaten (zur Gänze bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren) aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

двокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocatoمحامي وکیل وکالت

fraudă  ਧੋਖਾਧੜੀ ਦਸਤਾਵੇਜ਼ਾਂ ਦੀ ਜਾਅਲੀ мошенничество подделка документов bedrägeri  превара фалсификовање докумената frode  խարդախություն փաստաթղթերի կեղծու podvodom  измама фалшификация на документи fraude  qelpezanî prijevara podvod padělání dokladů fraude sahtekar belgede sahtecilik fraude  oszustwo  fraude csalás  шахрайство підробка документів

fraud  تزوير تزوير الوثائق

Tags: BeitragstäterHauptverhandlungschwerer gewerbsmäßiger BetrugSozialbetrugVernehmungZeugen
Vorheriger Beitrag

Bestehendes Aufenthaltsverbot aufgehoben

Nächster Beitrag

1,2 kg Heroin - der Prozess

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}