• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Allgemein

Hitlergruß – Freispruch

Demo-Teilnehmer soll Hitlergruß gezeigt haben

by Mag. Andreas Strobl
1. November 2022
in Allgemein, Rechts-News, Strafrecht
Symbolfoto © Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Hitlergruß - Freispruch Verbotsgesetz Wiederbetätigung Der Prozess

Symbolfoto © Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Hitlergruß - Freispruch Verbotsgesetz Wiederbetätigung Der Prozess

Hitlergruß – Freispruch

Ein Teilnehmer einer „Anti-Corona-Maßnahmen“-Demonstration machte den Hitlergruß während der Rede eines auf der Bühne Sprechenden. Dadurch verstieß der Angeklagte gegen das Verbotsgesetz (https://www.ris.bka.gv.at/). So sah es zumindest ein Polizist und die Staatsanwaltschaft. Endergebnis: Hitlergruß – Freispruch.

Sachverhalt

Der Angeklagte, der üblicherweise an keinen Demonstrationen teilnimmt, interessierte sich für die Vorgänge rund um die bereits medial berüchtigten „Anti-Corona-Maßnahmen“-Demonstrationen. Deshalb nahm er an einer dieser Demonstrationen teil und mischte sich vor der Hauptbühne unter die Demonstrationsteilnehmer. Im Abstand einiger Meter fielen ihm einige Polizisten auf, die die Teilnehmer beobachteten. Als der Redner auf der Bühne die versammelte Menschenmenge aufforderte, doch den Arm zu heben, wenn jemand von diesen gegen die Impfpflicht von Kindern sei, hob der Angeklagte seinen rechten Arm und zeigte auf.

Einer der Polizisten sah darin den Hitlergruß. Der Angeklagte wurde angehalten, seine Identität festgestellt und der Sachverhalt zur Anzeige gebracht.

Ermittlungsverfahren

Der Angeklagte reagierte richtig und konsultierte professionelle Hilfe in Form eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes beziehungsweise Verteidigers in Strafsachen (dazu ist in jedem Straffall dringend zu raten – sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/10/07/heroin-und-kokain-handel-anwalt-sinnvoll/).

Nach der erforderlichen Sichtung des Aktes nahm der Angeklagte, damals noch Beschuldigter, zu den Vorwürfen Stellung. Die Staatsanwaltschaft glaubte seine Version nicht sondern den Ausführungen des Polizisten.

Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.

Anklage

Eine Anklage zu solchen Vorwürfen ist eine Anklageschrift. Nach dem anzuwendenden Verbotsgesetz hat darüber ein Geschworenengericht zu entscheiden (zum Geschworenengericht sehen Sie Näheres hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2021/08/14/mordversuch-35-jahre-statt-lebenslang/). Der Strafrahmen für den Vorwurf betrug ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Hauptverhandlung

Der Angeklagte bestritt zu Beginn der Hauptverhandlung den Hitlergruß gezeigt zu haben und jede nationalsozialistische Gesinnung.

Der als Zeuge vernommene Polizist sollte vor Gericht, im Übrigen so wie auch der Angeklagte, den wahrgenommenen Gruß vorführen. Dem Polizisten war dies nicht recht, letztlich einigte er sich mit dem Gericht darauf, den Gruß mit dem linken Arm zu zeigen.

Vom Verteidiger wurden dem Polizisten einige Fragen zu seiner Positionierung, jener des Angeklagten und jener der anderen Demonstrationsteilnehmer gestellt. Der Verteidiger rechnete die Anzahl der vom Polizisten zeitgleich zu beobachtenden Personen hoch und kam auf mehrere hundert Personen.

Sowohl das Gericht als auch der Verteidiger thematisierten, dass es einen Erhebungsbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, jener Spezialeinheit der Polizei unter anderem gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung, gab, der den Angeklagten als nie auffällig in diese Richtung einstufte.

Weiter wurde eine Zeugin vernommen, die über den Angeklagten sagte, dass sie ausschließen könne, dass er nur ansatzweise eine solche Gesinnung habe oder in den letzten Jahren, seit sie ihn kennt, gehabt hätte. Die Zeugin konnte dies aufgrund ihrer höchstpersönlichen Lebens- und Familiensituation angeben und beurteilen.

Urteil

Daher hatten letztlich acht Geschworene über Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Die einzige Hauptfrage, ob sich der Angeklagte durch Zeigen des Hitlergrußes im nationalsozialistischen Sinn betätigte, wurde mit null Ja- und acht Nein-Stimmen beantwortet.

Der Angeklagte wurde daher freigesprochen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

двокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocatoمحامي وکیل وکالت

Tags: HitlergrußRechtsanwaltStrafverteidigerVerbotsgesetzWahrspruchWiederbetätigung
Previous Post

Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Next Post

Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl