• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Allgemein

Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Eine Aufenthaltsehe ist grundsätzlich ein Versagungsgrund

von Mag. Andreas Strobl
am 1. November 2022
in Allgemein, Familienrecht, Fremdenrecht, Rechts-News
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Aufenthaltstitel Aufenthaltsehe

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Aufenthaltstitel Aufenthaltsehe

Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Kann man einen Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe erhalten? Grundsätzlich nein, da das Eingehen einer Aufenthaltsehe ein Versagungsgrund ist. Näheres dazu hier: https://www.ris.bka.gv.at/

Das Verfahren

Antrag

Jemand, der einen Aufenthaltstitel für die Republik Österreich möchte, stellt einen Antrag – entweder in einer österreichischen Botschaft oder einem Konsulat oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde im Inland.

Voraussetzungen

Nach eingehender, und zumeist sehr langer Bearbeitungsdauer, kann ein Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels sind mitunter das Vorhandensein einer Arbeit, Berufsausbildung, Unterkunft, Krankenversicherung etc. Ein Antragsteller sollte diese Voraussetzungen bereits vor der Antragstellung prüfen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine Versagungsgründe vorliegen. Bezeichnend ist, dass der Gesetzgeber bei den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen zuerst regelt, wann einem Fremden kein Aufenthaltstitekl erteilt werden darf. Unter anderen Gründen ist dies der Fall, wenn jemand eine Aufenthaltsehe einging.

Konkreter Fall als Beispiel

Ein Antragsteller beantragte die Verlängerung seines Aufenthaltstitels. Er befand sich legal, also mit Aufenthaltstitel, bereits seit zirka acht Jahren im Bundesgebiet. Die Bezirksverwaltungsbehörde, als Organ der Republik Österreich, wies mittels Bescheid den Antrag ab. Die Behörde begründete dies damit, dass der Antragsteller vor Jahren eine Aufenthaltsehe eingegangen war: Der Antragsteller heiratete damals eine enge Verwandte seiner aktuellen Ehefrau. Mit der aktuellen Ehefrau zeugte er ein Kind als er noch mit der anderen verheiratet war.

Die Behörde hob daher sämtliche bisher über die vielen Jahre hinweg ergangenen Bescheide, mit denen Aufenthaltstitel erteilt wurden, auf.

Dem Antragsteller drohte daher die Ausweisung und ein Aufenthaltsverbot für mehrere Jahre.

Beschwerde

Der Antragsteller beauftragte einen Rechtsanwalt um ihm gegen den Bescheid zu helfen, mit dem sein Antrag abgewiesen wurde. In solchen Fällen empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt, der auf Fremdenrecht spezialisiert ist, zu betrauen. Das Fremdenrecht ist eine hoch komplexe Spezialmaterie, die sich sehr schnell ändert. Näheres zur Mandatierung von Rechtsanwälten sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/?s=anwalt+sinnvoll

Ein Landesverwaltungsgericht entscheidet über solche Beschwerden, wenn die Beschwerden korrekt ausgeführt wurden.

Gerichtsverfahren

Im konkreten Fall führte das Landesverwaltungsgericht ein umfassendes Beweisverfahren zu sämtlichen Voraussetzungen durch. Dieses viele Stunden in Anspruch nehmende Verfahren diente auch zur Prüfung der Vorfrage, ob ursprünglich eine Aufentaltsehe vorlag.

Das Landesverwaltungsgericht vernahm dazu eine Vielzahl an Zeugen. Der Antragsteller hatte unzählige Beweismittel beizuschaffen. Das Landesverwaltungsgericht nahm von Amts wegen umfassende Recherchen zu den Lebenssituationen des Antragstellers und sämtlicher Zeugen vor. Insbesondere holte es Auskünfte über die Wohn-,  Arbeits- und Familiensituation ein.

Feststellungen

Das Wesen eines Gerichtsverfahrens besteht darin, Feststellungen zu treffen. Unter Feststellungen meint der Gesetzgeber Tatsachen – also den Sachverhalt. Das Gericht kann den Sachverhalt bloß rekonstruieren, da im Regelfall bereits viele Jahre vergingen. Die Beweiskraft von Zeugenaussagen ist nach so vielen Jahren selbstverständlich schwach. Dem Gericht bleibt jedoch keine Wahl: Es muss Feststellungen treffen – selbst wenn es feststellt, dass etwas nicht mehr festzustellen ist.

Das Landesverwaltungsgericht stellte im konkreten Fall fest, dass der Antragsteller vor zehn Jahren eine enge Verwandte seiner jetzigen Ehefrau heiratete um einen Aufenthaltstitel für die Republik Österreich zu erhalten. Dies deshalb, da die jetzige Ehefrau damals noch verheiratet war.

Das Landesverwaltungsgericht bestätigte daher den Bescheid in jenen Punkten, in denen die Bezirksverwaltungsbehörde auf eine Aufenthaltsehe erkannte.

Da der Antragsteller jedoch bereits seit Jahren in Österreich lebt und arbeitet, mittlerweile mit einer Österreicherin verheiratet ist und ein Kind hat, erteilte das Landesverwaltungsgericht einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

двокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocatoمحامي وکیل وکالت

residence permit notice Complaint administrative court attorney residence ban expulsion ID card

боравишна дозвола објава Жалба управни суд адвокат забрана боравка протеривање лична карта boravišna dozvola objava Žalba upravni sud advokat zabrana boravka proterivanje lična karta

oturma izni fark etme Şikayet Idare mahkemesi avukat oturma yasağı sınır dışı etme kimlik kartı

дозвола за престој известување Жалба управен суд адвокат забрана за престој протерување Лична карта

dozvola za prestoj izvestuvanje Žalba upraven sud advokat zabrana za prestoj proteruvanje Lična karta

Leja e qëndrimit njoftim Ankesa gjykata administrative avokat ndalimi i qëndrimit dëbimi karte identiteti

تصريح الإقامة تنويه شكوى المحكمة الرقابية محامي حظر الإقامة طرد بطاقة التعريف

اجازه اقامت اطلاع شکایت دادگاه اداری وکیل ممنوعیت اقامت اخراج کارت شناسایی

Tags: AufenthaltstitelAufenthaltsverbotAusweisungBescheidBeschwerdeFamilienangehörigerLandesverwaltungsgericht
Vorheriger Beitrag

Diversion bei Wettbetrug im Sport

Nächster Beitrag

Hitlergruß - Freispruch

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}