• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Schwerste Gewalt als psychische Dimension - eine kriminologische Biographie

by Mag. Andreas Strobl
4. Dezember 2022
in Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Mord Blutschande Vergewaltigung

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Mord Blutschande Vergewaltigung

Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Das Strafrecht ist generell geprägt von Gewalt. Bisweilen umfasst es auch schwere und schwerste Gewalt. Näheres zum Gesetz entnehmen Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/

„Besonders“ wird es, wenn das Ausmaß und/oder die Intensität der Gewalt hoch ist. Noch vielmehr wenn sich das alles in einer Person vereinigt. Darüber soll dieser Artikel handeln.

Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Der Täter, von dem diese Geschichte handeln soll, beging im letzten Jahrhundert einen Mord. Es waren 21 Messerstiche, die das Opfer töteten. Das Urteil für diesen „Overkill“: 18 Jahre Freiheitsstrafe. – Zu Mord sehen Sie auch bereits hier einen anderen Fall: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/10/12/mord-lebenslang-und-einweisung-rechtsanwalt/

Kaum unter Bewährung nach etwas mehr als zwei Drittel der zu verbüßenden Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen, verübte er weitere, besonders abscheuliche, Verbrechen:

Das Verbrechen der Vergewaltigung seiner zu den Tatzeitpunkten minderjährigen Tochter, der Vergehen der Blutschande, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, Vergehen der Körperverletzung und nach dem Suchtmittelgesetz. Das gericht sprach ihn schuldig, weil er seine Tochter innerhalb eines Jahres unter Anwendung von Gewalt mehrfach vergewaltigte, indem er sie unter anderem schlug, würgte, bis sie keine Luft mehr bekam, ihr den Mund zuhielt und sie mit Handfesseln am Bett festkettete, wobei er sie mit einem Stanleymesser verletzte und mittels Gewalt nötigte, sich selbst mit einem Stanleymesser Schnittverletzungen zuzufügen etc etc.

Das Urteil: 8 Jahre Freiheitsstrafe und Widerruf der bedingten Strafnachsicht, die ihm das Gericht nach dem Mord gewährte.

Und wieder Vergewaltigung

Wenige Jahre nach der neuerlichen Entlassung aus dessen zweiter, langer Freiheitsstrafe fiel der Angeklagte wieder in dessen altes Schema zurück: Er versuchte nach einer familiären Zusammenkunft eine enge Verwandte zu vergewaltigen. Dabei wurde das Opfer grün und blau geschlagen. Die Vergewaltigung scheiterte lediglich an der heftigen Gegenwehr des Opfers.

Das Gericht bestellte einen Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Psychiatrie. Dieser attestierte dem Angeklagten eine schwerwiegende sadistisch-narzisstische, dissoziale Persönlichkeitsstörung mit handlungsbestimmendem Einfluss in Richtung schwerwiegender Gewaltdelinquenz mit sexueller Komponente.

Das Urteil des Gerichtes fiel dementsprechend aus: 14 Jahre Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Адвокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος

ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocato

محامي وکیل وکالت

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tags: BlutschandeEinweisungMordVergewaltigungVerteidiger in Strafsachen
Previous Post

KOKAIN – wieviel ist erlaubt?

Next Post

Urkundenfälschung

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl