Der Angeklagten wurde vorgeworfen, sie hätte im Zuge eines Streites ein 15 cm langes Küchenmesser parallel zum Oberkörper des Opfers geführt, diesem dabei eine Schnittwunde am Oberkörper zugefügt und dem Opfer das Messer an den Hals gehalten und es damit bedroht um es in Furcht und Unruhe zu versetzen.
Dem soll ein Streit zwischen dem Opfer und der Tochter der Angeklagten voraus gegangen sein. Das Opfer sei tätlich geworden und habe die Angeklagte durch Schläge auf Gesicht und Körper verletzt, wodurch diese Hämatome, Rötungen, Kratzer und eine geschwollene Nase davongetragen haben soll. Daher war auch das Opfer angeklagt
Die Anklage hätte der Angeklagten immerhin eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr einbringen können. Obwohl die Angeklagte den Fehler begangen hatte, ohne Rechtsanwalt vor der Polizei auszusagen, konnte sie diesen Fehler dahingehend korrigieren als sie sich wenigstens in der Hauptverhandlung vor Gericht vertreten ließ.
Die positive Folge war, dass der ursprüngliche Angreifer, der auch angeklagt war, und der Opfer der „Messerattacke“ wurde, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Wochen, die zur Gänze bedingt nachgesehen wurden, verurteilt wurde, während das Verfahren gegen die Angeklagte durch Diversion eingestellt wurde.