Küchenmesser Drohung Anwalt Diversion
So könnte man den konkreten Fall in aller Kürze zusammenfassen: Küchenmesser Drohung Anwalt Diversion. Näheres soll im Folgenden erörtert werden.
Der Vorwurf in der Anklage
Die Staatsanwaltschaft warf in ihrer Anklage folgendes vor:
Die Angeklagte nahm während eines Streits ein 15 cm langes Küchenmesser und führte dieses parallel zum Oberkörper des Angegriffenen. Dabei fügte die Angeklagte dem Opfer eine Schnittwunde zu. Danach hielt sie das Messer dem Opfer an den Hals um es in Furcht und Unruhe zu versetzen. Die Anklage lautete auf gefährliche Drohung: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=107&Anlage=&Uebergangsrecht=
Der Grund dafür war:
Die Tochter der Angeklagten stritt sich mit ihrem Freund, der dabei auch mehrmals zuschlug. Die junge Frau erlitt dadurch Hämatome, Rötungen, Kratzer und eine geschwollene Nase.
Die Staatsanwaltschaft hatte daher auch das Opfer der Messerattacke angeklagt.
Der Prozess – die Hauptverhandlung
Die Angeklagte erwartete eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Vor der Polizei hatte sie ohne Anwalt ausgesagt. Bei der Vernehmung vor der Polizei sollte jedoch grundsätzlich immer ein Strafverteidiger beigezogen werden. Sehen Sie dazu hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2019/05/12/betrunkene-durchbricht-polizeisperre-diversion-%d0%b0%d0%b4%d0%b2%d0%be%d0%ba%d0%b0%d1%82-anwalt/
Für die Hauptverhandlung hatte die Angeklagte jedoch einen Rechtsanwalt engagiert. Dies sollte sich zugunsten der Angeklagten auswirken:
Der Verteidiger hatte durch seine Fragen in der Hauptverhandlung den Sachverhalt detailliert herausgearbeitet. Die Szene, in der mit dem Messer hantiert wurde, wurde nachgestellt. Dadurch hatte das Gericht seine Feststellungen treffen können, die zu einem positiven Ergebnis für die Angeklagte führten.
Das Urteil – der Beschluss
Der Angeklagte, der mit dem Messer angegriffen wurde, erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen. Das Verfahren, der vom Rechtsanwalt vertretenen, Angeklagten wurde mit Diversion eingestellt.
Der Angeklagten wurde eine Probezeit gewährt. Diese ist inzwischen abgelaufen. Da die Angeklagte nicht mehr straffällig wurde, ist die Einstellung nun rechtskräftig.
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=3286070358149338&id=495836803839388¬if_id=1602269246269538¬if_t=page_post_reaction&ref=notif
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