DARKNET: Drogen bestellt
LSD (Drogen) im Darknet bestellt – Ermittlungsverfahren eingestellt
DARKNET: Suchtgift (LSD) bestellt – Einstellung. Das Darknet blüht. Bestellen kann man alles Mögliche – Strafbare. Dieser Beitrag soll sich ganz allgemein auf „Strafrechtlich Relevantes zu den Bestellungen aus dem Darknet“ richten – aber auch auf einen konkreten Fall.
Darknet – was ist das?
Das Darknet ist ein Netzwerksystem, in dem anonym verschiedenste Leistungen in Anspruch genommen werden können. So können dort illegale Geschäfte abgewickelt werden. In erster Linie ist das Darknet für Drogen- und Waffengeschäfte bekannt.
Die Benützer des Systems loggen sich dort unter bestimmten Umständen beziehungsweise Bedingungen ein und erhalten dann Zugang zu „Unter-Netzwerken“ beziehungsweise zu anderen Benützern.
Konkreter Fall als Beispiel
Hier soll nun ein konkreter Fall als Beispiel für eine illegale Beschaffung aus dem Darknet dienen. Ein Benützer (User) des Darknets hatte dort, offenbar zum wiederholten Male, nach geeigneten Lieferanten von Suchtgift gesucht.
Nachdem er einen solchen Lieferanten fand, schloss er mit ihm das Geschäft.
Drogenlieferung
Von einer ausländischen Adresse, oft kommen hier die Niederlande vor, wurde dann ein Paket nach Österreich versendet. Die Bezahlung erfolgte offenbar ebenso über nicht oder kaum nachvollziehbare Kanäle.
Das Paket kam mit der Flugpost und am Flughafen wurde eine Routinekontrolle mittels eines Drogenspürhundes vorgenommen, der auch tatsächlich anschlug. Da es sich zumeist um sehr geringe Mengen Drogen handelt, nimmt die Polizei von einer Scheinzustellung Abstand. Die Flughafenpolizei leitete das Paket an das Kommissariat, in dessen Sprengel sich der Wohnsitz des Bestellers befindet, weiter. Diese Polizeiinspektion übernimmt dann die weiteren Ermittlungen.
Ermittlungsverfahren
Die Polizei sendet im Ermittlungsverfahren eine Ladung an den Beschuldigten, dies ist der mutmaßliche Drogenbesteller, aus. https://www.ris.bka.gv.at/
Im konkreten Fall engagierte der Beschuldigte sofort einen Rechtsanwalt, der auf Strafrecht beziehungsweise Suchtmittelrecht spezialisiert ist. Diese Vorgangsweise ist grundsätzlich, auch bei vermeintlich einfachen Fällen, dringend anzuraten. Sehen Sie auch hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2017/03/22/einfuhr-von-kokain-freispruch/ oder https://rechtsanwalt-strobl.at/?s=darknet
Vernehmung vor der Polizei
Da es in Fällen wie diesen kaum Akten gibt, sondern bloß das sichergestellte Kuvert und die erste Grob-Analyse der darin befindlichen Susbtanz, ist der mehr oder weniger erste Schritt bereits die Vernehmung vor der Polizei. Eine solche Vernehmung, ohne vorher umfassend mit dem Akt in Berührung gekommen zu sein, birgt hohe Risiken in sich. Deshalb sollte hier unbedingt ein erfahrener Strafverteidiger beziehungsweise auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt beigezogen werden.
Der Beschuldigte lag mit seiner dahingehenden Entscheidung dies zu tun, richtig und so konnte nach einer kurzen Besprechung die Vernehmung vor der Polizei durchgeführt werden.
Ergebnis
Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten mangels möglichem Schuldnachweis eingestellt. Der Beschuldigte ist dadurch voll rehabilitiert.
DARKNET: Suchtgift (LSD) bestellt – Einstellung
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