Cannabisplantage – ein Prozess
Cannabisplantage – ein Prozess: Ein schwunghafter Handel mit Suchtmitteln, insbesondere Cannabis, verübt von einer Tätergruppe, weckte die Ermittlungen durch die Polizei.
Cannabis gehört nach wie vor zu den verbotenen Suchtmitteln. Der Gesetzgeber bestraft sowohl den Besitz als auch die Weitergabe und beispielsweise auch den Anbau. Näheres dazu, unter den rechtlich richtigen Termini Überlassen und Erzeugen, findet sich hier: https://www.ris.bka.gv.at/
Der konkrete Fall
In aller Kürze soll hier der konkrete Fall erzählt werden:
Eine Staatsanwaltschaft warf insgesamt sieben Personen vor, Suchtmittel anderen überlassen zu haben und Cannabis erzeugt (angebaut) zu haben. Ein Teil der Personengruppe soll als kriminelle Vereinigung tätig gewesen sein, also im bewussten und gewollten Zusammenwirken von mindestens drei Personen tätig gewesen sein.
Demnach versuchten die beiden Haupttäter insgesamt 15 Kilogramm Cannabis mit einem Reinheitsgrad von mehr als 14% THCA einzuführen beziehungsweise einführen zu lassen.
Zehn Kilogramm davon überließen die Täter anderen Personen. Den Rest bunkerten sie.
Der dritte Täter leistete zu den vorhin beschriebenen Taten einen Beitrag, indem er Pakete entgegennahm, in denen sich Suchtmittel befanden.
Die drei Haupttäter überließen nicht nur das bestellte Cannabis an andere sondern auch weitere Cannabisbestände und Kokain. Während sich die Gesamtmenge des überlassenen Cannabis auf zirka 32 Kilogramm beleif, waren es beim Kokain zirka einige hundert Gramm.
Cannabisplantage
Die drei genannten Täter sowie vier weitere betrieben eine Cannabisplantage in einem angemieteten Haus. Dabei wurden beim einzigen von der Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft festgestellten Anbau- beziehungsweise Erntezyklus über sieben Kilogramm Cannabis erzeugt. Zu einer Cannabisplanteg sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2017/03/24/675-cannabis-pflanzen-angebaut-freispruch/
Die Täter zapften die Stromleitungen des Energieversorgers an um sich Strom für den aufwendigen Betrieb der Plantage kostenfrei zu ermöglichen.
Dahingehend klagte die Staatsanwaltschaft sämtliche sieben Täter an, da jeder seinen Beitrag zum Stromdiebstahl (Entziehung von Energie) leistete.
Untersuchungshaft
Nachdem die Polizei die Cannabisplantage entdeckte wurden sämtliche Täter festgenommen. Der Festnahme schloss sich die Vernehmung als Beschuldigte an. Ein Teil der Täter schwieg. Für drei Täter, zumindest jene die die kriminelle Vereinigung gewesen sein sollen, wurde die Untersuchungshaft über Monate fortgesetzt bis zur Hauptverhandlung.
Hauptverhandlung
Die Staatsanwaltschaft brachte eine Anklageschrift beim Landesgericht ein. Das Landesgericht war als Schöffengereicht mit verstärkter Besetzung zuständig: Zu zwei Berufsrichtern kamen zwei Laienreichter (Schöffen).
Der Strafrahmen betrug für die drei Haupttäter ein bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe.
Das Gericht musste von einer langen Hauptverhandlung ausgehen, da neben den sieben Angeklagten eine Vielzahl an Zeugen notwendig war.
Die Hauptverhandlung gestaltete sich jedoch einfach und relativ kurz, da die Angeklagten weitgehend geständig waren. Bloß in einigenPunkten, die jedoch nicht erheblich waren, bestritten sie die Vorwürfe.
Urteil
So verhängte das Landesgericht über die drei Haupttäter jeweils drei Jahre beziehungsweise zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe.
Die vier weiteren Täter erhielten allesamt bedingte oder teilbedingte Strafen, die jeweils 24 Monate nicht überschritten.
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