Untersuchungshaft – schwerer Betrug, Hehlerei und Urkundenfälschung
Der Auto berichtete hier bereits oft darüber, dass und warum ein Rechtsanwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist, sinnvoll ist – ja, in Wahrheit sogar notwendig ist. Unnötig: Untersuchungshaft – schwerer Betrug, Hehlerei und Urkundenfälschung. Dazu Näheres in diesem Beitrag. Zur Frage der Sinnhafrtigkeit anwaltlicher Vertretung in Strafsachen sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/?s=anwalt+sinnvoll
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Der konkrete Fall
Ein Landesgericht verhängte über einen Angeklagten die Untersuchungshaft, weil dieser vor fast elf Jahren ein Kraftfahrzeug verhehlte und bei einer Fahrzeugkontrolle eine falsche inländische Urkunde vorwies und vor neun und zehn Jahren mehrere schwere Betrügerein mit gefälschten Urkunden beging.
Die Straftatbestände und der Sachverhalt sind an sich nichts Ungewöhnliches: Ein unbekannter Täter stahl ein Kraftfahrzeug. Der Angeklagte kaufte diesem Täter das Kraftfahrzeug ab und wollte es ins Ausland verbringen. Als edie Polizei den Angeklagten bei einer Verkehrskontrolle anhielt, zeigte dieser einen gefälschten Zulassungsschein vor.
Danach wurden einige Personen so getäuscht, dass sie Kraftfahrzeuge herausgaben, ohne jemals dafür den Kaufpreis erhalten zu haben. Dazu kam noch ein Versicherungsbetrug, indem ein Unfallbericht gefälscht wurde. Auch besaß der Angeklagte eine gefälschte Aufenthaltskarte.
Untersuchungshaft
Elf Jahre später saß der Angeklagte dafür in Untersuchungshaft. – Das ist an sich das Kuriose in diesem Fall.
Nach so langer Abstinenz von strafbaren Handlungen kann zweifellos keine Tatbegehungsgefahr mehr angenommen werden. Auch die Verdunkelungsgefahr war auszuschließen. Jedoch nahm das Landesgericht Fluchtgefahr an, da der Angeklagte diese ganzen Jahre über verborgen war.
Hauptverhandlung
Die österreichische Justiz rechnet ein Geständnis als den weitaus stärksten Milderungsgrund. Im konkreten Fall gestand der Angeklagte in der ersten Hauptverhandlung nicht sondern versuchte sich herauszureden. Dies überraschte sämtliche Prozessteilnehmer. Nach dem Wechsel des Rechtsanwaltes teilte der neue Strafverteidiger dem Angeklagten mit einem Dolmetscher den Sachverhalt umfassend mit und informierte ihn über sämtliche Beweismittel.
Daher gestand der Angeklagte in der zweiten Hauptverhandlung die ihm von der Staatsanwaltschaft angelasteten Straftaten.
Trotz dieser widrigen Umstände verhängte das Gericht über den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, die es zur Gänze bedingt nachsah, für die Dauer eienr Probezeit von drei Jahren.
Untersuchungshaft – schwerer Betrug, Hehlerei und Urkundenfälschung
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Unnötige Untersuchungshaft – schwerer Betrug, Hehlerei und Urkundenfälschung