Der Angeklagte war beschuldigt worden, in einem Lokal einem anderen Gast eine Bierflasche über den Kopf geschlagen und diesem dadurch erhebliche Schnittverletzungen zugefügt zu haben.
Weiters soll sich der Angeklagte geweigert haben, den nach diesem Vorfall einschreitenden Polizeibeamten, seine Identität preis zu geben und soll er versucht haben, die Flucht zu ergreifen. Daran wurde er von einem Polizeibeamten gehindert, worauf sich ein Tumult entwickelte, bei dem der Angeklagte auf die Polizisten einschlug und eintrat und diese zu beißen versucht haben soll.
Strafrahmen: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
Urteil: Sechs Monate Freiheitsstrafe, die zur Gänze, für eine Probezeit von drei Jahren, bedingt nachgesehen wurden.
Der Angeklagte wurde sofort aus der Haft entlassen.
Durch intensive Befragung der beiden Zeugen zum Vorwurf der Körperverletzung durch das Zerschlagen der Bierflasche auf dem Kopf des einen Zeugen, taten sich erhebliche Widersprüche auf, sodass letztlich nicht auszuschließen war, dass die Version des Angeklagten der Wahrheit entspricht: Er leugnete stets die Tat und berichtete von einem Täter der die Flucht ergriffen hatte.
Hinsichtlich der Schuldsprüche wurden eine Reihe von Milderungsgründen ins Treffen geführt ua der bisher ordentliche Lebenswandel, das reumütige umfassende Geständnis und, dass es bei den Taten bloß beim Versuch geblieben war.