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Home Rechts-News

Sehr mildes Urteil bei mehreren gewerbsmäßigen Diebstählen

by Mag. Andreas Strobl
12. August 2015
in Rechts-News, Strafrecht

Für Diebstähle eines Laptops und den Versuch zwei Uhren und ein Mobiltelefon zu stehlen, wurde der Angeklagte, trotz bereits zehn zT einschlägiger Vorstrafen, wie Diebstähle und Raubüberfälle, zu bloß 30 Monate Freiheitsstrafe verurteilt obwohl bis zu 60 Monate in Aussicht gestanden waren.

Der Angeklagte hatte diese Diebstähle begangen bzw versucht um sich Geld für seine Heroin-Sucht zu verschaffen. Es handelte sich bei diesem fall um einen solchen der klassischen Beschaffungskriminalität.

Diese Heroinsucht verschlang täglich soviel Geld, dass der Angeklagte sich Geld auf illegalem Weg beschaffen musste.

Obwohl der Angeklagte bei seinen Verurteilungen in der Vergangenheit zum Teil durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht oder Verteidiger in Strafsachen vertreten war, kam bislang niemand auf die Idee für den Angeklagten eine Therapie zu organisieren.

Nun war der Angeklagte durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw Strafverteidiger vertreten, der für ihn die Möglichkeit einer Therapie vorbereitete, die den Zweck haben soll, den Angeklagten endgültig von seiner Drogensucht zu befreien. Dazu wird ein Aufschub des Strafvollzuges gewährt und während dessen eine Therapie absolviert. danach soll der von seiner Sucht Befreite ein normales Leben ohne Kriminalität führen können, was insb beim Angeklagten, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, von größter Wichtigkeit ist.

Durch seine ehrliche Verantwortung und Reue die Taten begangen zu haben, konnte ein sehr mildes Urteil erreicht und die Voraussetzung für eine Therapie geschaffen werden.

In Anbetracht von zehn Vorstrafen und aktuell dreifacher Tatbegehung und raschem Rückfall nach einer Verurteilung erst im Mai dieses Jahres ist dieses Urteil mit 30 statt 60 Monaten ausgesprochen mild.

 

 

Tags: BeschaffungskriminalitätGerichtRechtsanwaltStrafrechtStrafverteidiger
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