Die Angeklagten begingen gemeinsam eine Vielzahl an Straftaten wie Raub, Einbruch, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Ua hatten sie in eine Veranstaltungsstätte im Wiener Prater eingebrochen und sich dort vergnügt, in Folge Werkzeug gestohlen, versucht in die Geschäftsräume einzubrechen um sich dort zu bereichern, in weiterer Folge einen Getränkeautomaten beschädigt, da sie versuchten an das darin befindliche Bargeld zu gelangen.
Nachdem diese Versuche zum teil gescheitert waren, hatte man sich entschlossen, Personen auszurauben. Daher hatte man eine Gruppe junger Männer, die sich nach dem Besuch einer Discothek am Heimweg befanden, um Zigaretten gebeten und dann die Gelegenheit genützt, die Personen unter Vorhaltung eines Korkenziehers, zu nötigen, mitgeführtes Bargeld auszuhändigen. Dabei wurde auf die Opfer bereits hingetreten. Ein Teil der Opfer konnte die Flucht ergreifen und wurde von den Angeklagten verfolgt und zum Teil attackiert.
Weiters hatten zwei der Bande einen weiteren Raub begangen, indem sie zwei Jugendliche aufforderten aus einem Lokal zu gehen, da die Möbel, auf denen sie saßen, den Eltern der Angeklagten gehören sollten. Vor dem Lokal wurden die eingeschüchterten Jugendlichen aufgefordert, ihre Mobiltelefone im Wert von mehreren Hundert Euro an die beiden Angeklagten zu übergeben, wobei, um den Ernst der Lage zu verdeutlichen, einer der Opfer zu Boden gestoßen wurde und sich einer der Angeklagten ständig ans Gesäß griff um den Besitz einer Faustfeuerwaffe zu verdeutlichen, die die Angeklagten bei dem Raub erwähnt hatten.
Dazu kamen vom Rest der Bande noch weitere Straftaten wie Entfremdung unbarer Zahlungsmittel.
Teile der Bande wurden bereits zuvor festgenommen und von der Polizei verhört, hatten jedoch deren Einvernahmen keinen Rechtsanwalt für Strafrecht oder Verteidiger in Strafsachen beigezogen.
Wenige Wochen später Begingen Teile der Mitglieder der Bande erneut Raubüberfälle, weshalb nach der Festnahme durch die Polizei und die Überstellung in die Justizanstalt vom Landesgericht für Strafsachen Wien die Untersuchungshaft wegen Tatbegehungsgefahr verhängt wurde. Auch in diesem Stadium wurde noch kein Rechtsanwalt für Strafrecht oder Verteidiger in Strafsachen beigezogen.
Letztlich erwartete die Bande für den schweren Raub eine Freiheitsstrafe bis zu 7,5 Jahren. Ein schwerer Raub liegt dann vor, wenn ein Raub unter Mitwirkung eines anderen Mitgliedes einer kriminellen Vereinigung oder unter Verwendung einer Waffe begangen wird.
Letztlich wurde im Urteil über die sechs Bandenmitglieder im Alter zwischen 14 und 18 Jahren vom Jugendschöffengericht berücksichtigt, dass es in einigen Fällen bloß beim Versuch blieb und dass die Angeklagten zum teil geständig waren.
Es setzte daher Strafen im Ausmaß zwischen zehn und 21 Monaten, wobei die beiden in Untersuchungshaft genommenen teilbedingte Strafen erhalten hatten.