• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug endet mit mildem Urteil

von Mag. Andreas Strobl
am 19. September 2015
in Rechts-News, Strafrecht

Angeklagter kaufte und verkaufte Mobiltelefone ohne sie zu bezahlen und versuchte von Fremden Überweisungen von Geld durch gefälschte Überweisungsbelege auf sein Konto zu erwirken.

Der Angeklagte war aufgrund seiner Abhängigkeit vom Glücksspiel an Automaten in Geldnöte geraten. Deshalb übernahm er von einem „Freund“ Verhaltensweisen, die darin bestanden, durch Benützung falscher Namen und Adressen bei Online-Käufen und Online-Verkäufen seine Vertragspartner über seine Leistungserbringung zu täuschen um sich dadurch zu bereichern. Dies mit der Absicht sich dadurch fortlaufende Einnahmen zu verschaffen.

Beispielsweise bot er auf eBay Mobiltelefone zum Kauf an, lukrierte zwar den Kaufpreis, lieferte jedoch nie die Ware. Oder er kaufte mittels elektronischer Geldanweisungen Mobiltelefone bei Elektronik-Händlern, holte die waren ab, zog jedoch unmittelbar danach die Zahlungen zurück.

Der Gesamtschaden betrug cirka 7.000 Euro, zu schädigen versucht wurde im Ausmaß von weiteren cirka 3.000 Euro.

Da somit die Wertgrenze von 3.000 Euro überschritten wurde, die Tat gewerbsmäßig begangen wurde und die Taten zum Teil unter Verwendung gefälschter Urkunden durchgeführt wurden, war ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren gegeben und ein Schöffengericht zuständig.

deshalb war die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen notwendig. Abgesehen davon war der Angeklagte nach seinen Einvernahmen vor der Polizei in Untersuchungshaft genommen worden. Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr wurde angenommen. Eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt, am Besten auch im Strafrecht versiert, oder einen Strafverteidiger war auch dabei notwendig.

Aufgrund der bereits bei der ersten Einvernahmen vor der Polizei im Wesentlichen Geständigkeit des nunmehr Angeklagten und dem Nachweis des guten Willens des damaligen Untersuchungshäftlings konnte der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Dies hatte für die nun stattgefunden Hauptverhandlung auch großes Gewicht, da sich der Angeklagte inzwischen umfassend bewährt hatte.

Daher konnte letztlich der Schöffensenat ein sehr mildes Urteil fällen und auf eine Freiheitsstrafe von bloß 18 Monaten erkennen und diese Strafe dabei sogar zur Gänze bedingt nachsehen.

Insbesondere aus spezialpräventiven Gründen war eine neuerliche Haft nicht notwendig.

 

 

Tags: GlücksspielRechtsanwaltSpielsuchtStraftatStrafverteidigerUntersuchungshaft
Vorheriger Beitrag

Jugendbande beging mehrere Raubüberfälle und Einbruchsdiebstähle

Nächster Beitrag

Übergabe nach Rumänien neuerlich abgelehnt

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um Ihr Nutzungserlebnis zu optimieren. Cookies akzeptierenInformationen zum Datenschutz
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN