Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, Mitglied einer kriminellen Vereinigung, die auf Schlepperei spezialisiert war, gewesen zu sein. Durch arbeitsteiliges Zusammenwirken, das im Organisieren und Überwachen von Schlepperfahrten, im zeigen des Weges für neue Mitglieder, in Auszahlungen des Schlepperlohnes und Informationsweitergabe mittels moderner Telekommunikation bestand, wurden eine Vielzahl von Personen durch Europa entgeltlich befördert.
Der Angeklagte war bereits wegen solcher Taten im europäischen Ausland in einem Schnellverfahren zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Nun wurden weitere Taten des Angeklagten abgeurteilt, die bereits vor der Verurteilung im Ausland begangen wurden, weshalb mit einer Zusatzstrafe vorzugehen war.
Für die Teilnahme an der kriminellen Vereinigung hätten bis zu 120 Monate Freiheitsstrafe gedroht.
Der Angeklagte erhielt eine Zusatzstrafe von 11 Monaten, die er bereits in Untersuchungshaft abgesessen hatte und konnte daher sofort enthaftet werden.