Honorar

Bevor ich für Sie tätig werde, vereinbare ich mit Ihnen mein Honorar, damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Zur Wahl stehen die tarifmäßige Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Abrechnung nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK 2005), die Abrechnung nach einem Stundensatz oder ich vereinbare mit Ihnen ein Pauschalhonorar.

Was ich mit Ihnen vereinbare, richtet sich nach dem jeweiligen Fall, sodass für Sie und mich die ideale Abrechnungsvariante gefunden wird.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehme ich für Sie die Anfrage an Ihren Versicherer, ob im konkreten Rechtsfall mein Honorar von Ihrer Versicherung übernommen wird (Rechtsschutzdeckungsanfrage).