• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Allgemein

Nötigung durch Waffe erlaubt?

Berechtigte Schulden eintreiben. Was ist zulässig?

von Mag. Andreas Strobl
11. September 2026
in Allgemein, Strafrecht
Waffe, Gewalt, Nötigung, Drohung

Waffe, Gewalt, Nötigung, Drohung

Nötigung durch Waffe erlaubt?

Der konkrete Fall:

Das mutmaßliche Opfer schuldet dem Angeklagten einige tausend Euro. Das Opfer, der Schuldner, weiss das und anerkannt das – bloß: er zahlt es nicht zurück.

Eines Tages begegnet der Angeklagte zufällig dem Schuldner und will ihn zur Rede stellen. Der Schuldner rennt davon und flüchtet mit seiner Freundin in ein Taxi. Der Taxifahrer reagiert geistesgegenwärtig, verschließt alle Türen und fährt davon. Der Schuldner erstattet bei der Polizei eine Anzeige.

Der Angeklagte wird von der Polizei zuhause aufgesucht. Eine Schreckschusspistole wird sichergestellt.

Anklage

Die Staatsanwaltschaft klagt eine schwere Nötigung an, weil sie sich ganz auf die Aussage der Freundin des Schuldners stützt und eine muttersprachliche Redewendung, die eigentlich eine reine Beschiumpfung ist, als gefährliche Drohung mit dem Umbringen annimmt. Dazu soll der Angeklagte auch noch eine Waffe (die von der Polizei sichergestellte Schreckschusspistole) in die Richtung des Schuldners gehalten haben.

Hauptverhandlung vor Gericht

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er habe zwar geschimpft, damit jedoch keine Drohung gemeint. Eine solche ergibt sich auch aus dem Wortlaut nicht. Die Waffe habe er zwar kurz aus der Hosentasche gezogen, jedoch sofort wieder eingesteckt.

Das Gericht glaubt ihm nicht.

Der Schuldner kommt als Zeuge. Übermäßig freundlich ist er zum Richter. Lieb und nett erzählt er die „schlimme“ Geschichte. Er wirkt glaubwürdig.

Die komische Zeugin

Dann kommt seine Freundin als Zeugin: Sie ist aufgewühlt; bedacht, möglichst viel Schlechtes über den Angeklagten zu sagen – und erzählt eine abenteuerliche Geschichte: Sie habe sofort die Waffe gesehen. Bereits als ihr Freund, der Schuldner, zu ihr sagte „lauf!“. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Angeklagte jedoch noch auf der anderen Straßenseite: zwei Auto- und zwei Straßenbahnspuren weit entfernt; am hellichten Tag.

Er wäre über die Straße gelaufen, hinter ihnen am Gehsteig hergerannt – mit der Waffe in der Hand. Als sie sich ins Taxi flüchteten, das um die Ecke stand, kam der Angeklagte bald auch um die Ecke hinter ihnen her – mit der Waffe in der Hand. Er sei zur Fensterscheibe gekommen, habe die schlimmen drei Wörter gesagt, die eine schlimme Todesdrohung seien. So sei das in ihrer Heimat – behauptete die Zeugin. Als der Verteidiger erwiderte, dass die drei Worte wörtlich übersetzt eine Beschimpfung wären und er noch nie gehört hatte, dass man sie so interpretieren könne, rang sich die Zeugin dazu durch, zu behaupten, dass in Kombination mit dem Vorhalten der Waffe dies sehr wohl eine schlimme Todesdrohung sei.

Vorübergehende Beweiswürdigung

Der Richter gewann dieser Kombination offensichtlich etwas ab.

Der Angeklagte bestritt und beharrte auf seinem zuvor Gesagten: Er habe die Waffe kurz aus der Hose gezogen und sofort wieder eingesteckt. Er sei ja nicht verrückt, es gab zuviele Leute auf der Straße.

Nun erschien der Taxifahrer. Völlig unabhängig von den Parteien und er betonte selbst während seiner Vernehmung, fast entschuldigend, er müsse als Zeuge die Wahrheit sagen, da ihn Richter und Staatsanwältin immer wieder skeptisch beäugten, wenn er seine Wahrnehmung schilderte. Warum?

Weil der taxifahrer die Geschichte des Angeklagten bestätigte: Er saß in seinem taxi – bereits am Weg nach hause. Plötzlich kam ein Pärchen rechts um die Ecke auf sein taxi zugerannt und sprang hinein. Er ahnte sofort, dass etwas nicht stimmt und schloss die Türen. Dann nahm er einen Mann, den Angeklagten wahr, als dieser ebenfalls um die Ecke gerannt kam – er hatte nichts in der Hand.

Der Mann kam zum Fenster der beiden und zog, so sah es der Taxifahrer im Seitenspiegel, eine Waffe kurz aus seiner Hose und steckte sie sofort wieder ein. Der Taxifahrer zeigte dies stehend vor. Dann fuhr er schon los und fragte die beiden im Fonds was los sei und warumd er Mann eine Waffe zog. Daraufhin wurde das Pärchen hysterisch – weil sie die Waffe davor gar nicht gesehen hatten.

Peinlichkeit

Welch Peinlichkeit für die Zeugen: Sie hatten gelogen. Die Staatsanwältin forderte vom Richter eine Protokollabschrift. Eine Anklage gegen die nachweislich lügende, ja verleumdende Zeugin, wird es wahrscheinlich nicht geben. Die Staatsanwaltschaft hat ja eh so viel zu tun. Man darf gespannt sein.

Urteil – Freispruch

Dem Gericht blieb daher nichts anderes übrig als einen glatten Freispruch zu fällen.

 

FAQ

F: Was ist eine Nötigung?

A: Wenn jemand mit Gewalt oder gefährlicher Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst wird.

F: Was ist Gewalt?

A: Diesen Begriff erklärt das Gesetz nicht. Jedenfalls ist eine körperliche Einwirkung mit gewisser Intensität Gewalt. Da es aber auch psychische Gewalt gibt, ist die Definition wieder schwieriger. Der Oberste Gerichtshof versteht darunter im strafrechtlichen Sinn den Einsatz nicht ganz unerheblicher physischer Kraft.

F: Was ist eine gefährliche Drohung?

A: Eine Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre, Vermögen etc.

F: Ist es zulässig seinem Schuldner zu drohen um sein Geld zurück zu erhalten?

A: Im Zweifel: NEIN. Da im Volksmund oft „drohen“ völlig falsch verstanden wird, sind solche „Drohungen“ jedoch oft unproblematisch. Man muss, um sein Ziel (Geld) zu erreichen (erhalten) immer das notwendige Maß (Verhältnismäßigkeit) finden.

F: Was heisst Beweiswürdigung?

Die Würdigung von Aussagen, Beweismitteln etc durch das Gericht auf dessen Plausibilität. MaW: Kann man zB eine Aussage eines Zeugen glauben oder nicht. Näheres auch hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2014/07/24/strafprozess-maengelruege-wegen-beweiswuerdigung-hinsichtlich-glaubwuerdigkeit-ogh-27-08-2013-14-os-11213x/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anwalt Nötigung Waffe Pistole Gewalt Freispruch advokat avukat lawyer attorney vienna austria Wien Österreich

Tags: GerichtNötigungRechtsanwaltStrafrechtWaffe
Previous Post

Einstellung von zwei Ermittlungsverfahren an einem Tag

Next Post

Erweiterung Waffenbesitzkarte erhalten. Wie geht das?

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Erweiterung Waffenbesitzkarte erhalten. Wie geht das?
  • Nötigung durch Waffe erlaubt?
  • Einstellung von zwei Ermittlungsverfahren an einem Tag
  • Fußfessel neu – ab 01.09.2025
  • Schweigen ist Gold – wie verhält sich ein Beschuldigter richtig?

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Erweiterung Waffenbesitzkarte erhalten. Wie geht das?
  • Nötigung durch Waffe erlaubt?
  • Einstellung von zwei Ermittlungsverfahren an einem Tag
  • Fußfessel neu – ab 01.09.2025
  • Schweigen ist Gold – wie verhält sich ein Beschuldigter richtig?

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2025 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2025 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl