Den acht Angeklagten wurde vorgeworfen, einen Friseur cirka alle zwei Wochen in Gruppen von zumindest zwei Personen aufgesucht zu haben, ihn davor abgepasst und mittels Gewalt, Todesdrohungen sowie der Drohung mit einer Brandstiftung dazu zu veranlassen versucht bzw veranlasst, wobei es anfangs beim Versuch blieb, weil sich der Genannte weigerte den Forderungen nachzukommen und er nunmehr jedoch den Forderungen nachkommt und Schutzgeld bezahlt, und zwar mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, zu einer Handlung, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigen sollte, nämlich Schutzgeld in Höhe von 1.000 Euro bis 5.000 Euro zu bezahlen, wobei sie die Tat gewerbsmäßig begingen und gegen die selbe Person längere Zeit hindurch fortsetzten, und zwar indem sie, ihn aufforderten, die Bestechung zu zahlen, sonst würde es ihm nicht gut gehen, oder wenn er nicht zahlen könne, sein Geschäft wieder zuzusperren, und die Anzeige gegen den vermeintlichen Anstifter, einen Friseur, der Konkurrent war, und die Genannten zurückzuziehen, wobei ihm einer der Täter dabei eine Schusswaffe zeigte; ihn seit zumindest Ende März 2017 cirka alle 2 Wochen aufforderten, Schutzgeld in Höhe von 5.000 Euro sofort oder in monatlichen Raten von 1.000 Euro für fünf Monate zu bezahlen oder sein Geschäft zu schließen, wobei sie ihm dabei teilweise eine Schusswaffe zeigten, meinten seine Situation würde sich sonst verschlechtern und ihm drohten, sein Geschäft anzuzünden und ihn abzustechen, keine Anzeige wegen der oben angeführten Schutzgelderpressungen zu erstatten, die Anzeige gegen den vermeintlichen Anstifter und die Genannten zurückzuziehen oder sein Geschäft zu schließen, und zwar indem sie ihn mit den Fäusten ins Gesicht schlugen und traten und aufforderten, sein Geschäft zu schließen und die Anzeige zurückzuziehen; ihn aufforderten, die Bestechung zu zahlen, sonst würde es ihm nicht gut gehen, oder wenn er nicht zahlen könne, sein Geschäft wieder zuzusperren, und die Anzeige gegen vermeintlichen Anstifter und die Genannten zurückzuziehen, wobei ihm einer der Täter dabei eine Schusswaffe zeigte; ihn aufforderten, sein Geschäft wieder zuzumachen, weil es Konkurrenz für den vermeintlichen Anstifter sei, weil, wenn er das Geschäft nicht zumache, sie wiederkommen würden und dann etwas Schlechtes passieren würde; zu ihm sagten, sie würden kein zweites Friseurgeschäft dulden, sie würden sein Geschäft zerstören und ihm werde etwas Schlimmes passieren, sollte er den Anweisungen nicht folgen; ihn aufforderten, keine Anzeige zu erstatten, weil sie ihn sonst töten würden, denn selbst wenn sie festgenommen werden würden, hätten sie genug Freunde, die das dann erledigen könnten; ihn seit zumindest Ende März 2017 cirka alle zwei Wochen aufforderten, Schutzgeld in Höhe von 5.000 Euro sofort oder in monatlichen Raten von 1.000 Euro für fünf Monate zu bezahlen oder sein Geschäft zu schließen, wobei sie ihm dabei teilweise eine Schusswaffe zeigten, meinten seine Situation würde sich sonst verschlechtern und ihm drohten, sein Geschäft anzuzünden und ihn abzustechen; an einer kriminellen Vereinigung, die als ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen tschetschenischer Herkunft darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern der Vereinigung ein oder mehrere Verbrechen, andere erhebliche Gewalttaten gegen Leib und Leben und Vergehen nach § 114 FPG, Schlepperei, ausgeführt werden, beteiligt, indem sie im Rahmen der kriminellen Ausrichtung der Vereinigung die genannten strafbaren Handlungen begingen.
Sämtliche Beschuldigten wurden nach Auftauchen der Beschuldigungen in Untersuchungshaft genommen.
Einmal mehr erwies es sich als die idealste Verteidigungsstrategie vor der Polizei nicht auszusagen sondern dies erstmals bei Gericht zu tun, weil ausschließlich dort die maximale Objektivität unter Beteiligung sämtlicher Beteiligter und der entscheidenden Richter gewährleistet ist.
Siehe dazu schon: https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-wie-ratsam-ist-die-vertretung-durch-einen-strafverteidiger/
Sämtliche Angeklagte waren bis zum Ende der Hauptverhandlung in Untersuchungshaft geblieben.
Die Hauptverhandlung fand in drei Terminen statt. Dabei wurden sämtliche Angeklagte und eine Vielzahl an Zeugen vernommen.
Letztlich konnten keine Beweise für irgendeine kriminelle Handlung, begangen durch die Angeklagten, gefunden werden. Sämtliche Angaben waren zu vage, Zeugenaussagen zu unpräzise, zT wurden die Angeklagten gar nicht erkannt.
Letztlich hatten sich sämtliche Verteidigungsstrategien bewährt und wurden sämtliche Angeklagte von sämtlichen wider sie erhobenen Vorwürfen freigesprochen.