Dem Angeklagten wurde vorgeworfen jemanden am Körper verletzt zu haben und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung, nämlich eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung sowie eine an sich schwere Verletzung, des Genannten herbeigeführt, indem er ihm einen Kopfstoß und mehrere Schläge versetzte sowie auf ihn eintrat, wodurch der Genannte einen verschobenen Bruch des Nasenbeins mit Abschürfungen der Nase und Abschürfungen im Bereich der rechten Gesichtshälfte erlitt.
Der Angeklagte soll dadurch das Verbrechen der schweren Körperverletzung begangen haben und mit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen sein.
In diesem Verfahren wurden neben dem Angeklagten und dem Opfer noch zwei weitere Zeugen vernommen. Die Aussagen waren höchst unterschiedlich.
Letztlich war für das Gericht bloß die Glaubwürdigkeit der Vernommenen zu würdigen.
Dahingehend kam das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung zum Schluss, dass das Opfer umfassend die Wahrheit gesagt habe – auch wenn es sprachliche Schwierigkeiten gab.
Dem Angeklagten wurde deshalb nicht geglaubt, da er bei der Polizei im Wesentlichen die Tat bestritt und sich sonst an nichts erinnern konnte, während er in der Hauptverhandlung doch wieder mehr Erinnerung hatte. Die Aussage vor der Polizei „Ich kann mich an nichts erinnern“ ist die schlechteste Aussage überhaupt, die ein Beschuldigter zu seiner Verteidigung machen kann. Es ist daher grundsätzlich immer anzuraten, sich von einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen vertreten zu lassen. Näheres siehe schon hier:
Der Angeklagte wurde daher zu zwölf Monaten bedingt verurteilt.