„Therapie statt Strafe“ bedarf rechtzeitiger aktenkundiger Voraussetzungen, OLG Graz, 10 Bs 47/13g
Ein wegen Suchtmittelhandels Verurteilter beantragte einen, als „Therapie statt Strafe“ bekannt gewordenen, Aufschub seines Strafvollzuges – jedoch erst nach Übernahme in den Strafvollzug. Unter „Therapie ...