Die Herstellung von Betonfertigteilen begründet keine Pflicht für Zuschläge zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.
Ein in Ungarn ansässiges Unternehmen (die Beklagte) entsandte als Subunternehmerin eines österreichischen Unternehmens (der Auftraggeberin) Arbeitnehmer nach Österreich, die auf ...