Ideales Ermittlungsverfahren aus der Sicht eines Verteidigers in Strafsachen anhand eines praktischen Beispieles
Eine ausländische Staatsangehörige wurde am Donnerstag um 12:30 Uhr von Einsatzkräften der örtlichen Polizei angehalten, da sie in einem Geschäft einer großen Bekleidungskette Waren gestohlen haben soll. Dies soll auf professionelle Weise unter Zuhilfenahme eines speziellen Werkzeuges und unter Zuhilfenahme einer präparierten Tasche erfolgt sein, weshalb die Polizei eine gewerbsmäßige Begehung annahm.
Die Polizei gestattete der Beschuldigten, ihre mitgereisten Familienangehörigen zu verständigen, die mich umgehend kontaktierten, um für sie als Rechtsanwalt für Strafrecht und Verteidiger in Strafsachen einzuschreiten. Nach einer ersten Kontaktaufnahme mit der Polizei und Befundaufnahme der Tat und des Akteninhaltes für die Beschuldigte im Ermittlungsverfahren erfolgte am Abend die Einvernahme der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren durch zwei Polizeibeamte im Beisein des Rechtsanwaltes für Strafrecht und Verteidiger in Strafsachen.
Bereits dabei wurde die bestmögliche Verantwortung für die Beschuldigte erörtert und aufgrund der doch deutlichen Faktenlage eine Verteidigungsstrategie gewählt, die eine möglichst kurze Untersuchungshaft für die Beschuldigte ermöglichen sollte.
Nach der Einvernahme der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren im Beisein ihres Rechtsanwaltes für Strafrecht und Verteidigers in Strafsachen ordnete die Staatsanwaltschaft die Überstellung in das gerichtliche Gefangenenhaus an, die auch Freitag vormittags erfolgte. Dort sollte in den nächsten Tagen entschieden werden, ob, und unter Annahme welcher Haftgründe, die Untersuchungshaft über die Beschuldigte verhängt wird.
Durch andauernden Kontakt des Rechtsanwaltes für Strafrecht und Verteidigers in Strafsachen mit dem, für die Verhängung der Untersuchungshaft zuständigen, Gericht bzw dem zuständigen Richter gelang es gelindere Mittel durchzusetzen auf Grund der die Beschuldigte bereits am Samstag zu Mittag aus der Untersuchungshaft entlassen werden konnte.
Demnächst wird sich die Beschuldigte vor dem Gericht in einer Hauptverhandlung für ihre Tat verantworten müssen – jedenfalls bleibt sie derzeit in Freiheit.