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Mildes Urteil für Mitglieder eines Taschendiebstahl-Clans

von Mag. Andreas Strobl
am 2. Juni 2015
in Rechts-News, Strafrecht

Den beiden, erst 14 und 16 Jahre alten, Mädchen war vorgeworfen worden, in einem Zeitraum von cirka einem Jahr, etwa 300 Taschendiebstähle mit einer Beute von cirka 80.000 Euro begangen zu haben.

Dabei wurden vor allem Touristen und ältere Menschen beim Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel zuerst blockiert und dann als von hinten Menschen nachgedrängt hatten, bestohlen.

Die erbeuteten Geldbörsen wurden weggeworfen, somit Urkunden und unbare Zahlungsmittel, wie zB Kreditkarten, unterdrückt.

Den Mädchen musste zu Gute gehalten werden, wohl von der, hinter ihnen stehenden, kriminellen Organisation ausgebildet und auch dazu angehalten worden zu sein, Straftaten zu begehen.

Aufgrund der Vielzahl an Taten setzte es in der Hauptverhandlung durch das Schöffengericht dennoch ein mildes Urteil, das sich bei Zwei-Drittel und der Hälfte des Strafrahmens bewegte, jedoch zu Zwei-Drittel bedingt nachgesehen wurde.

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