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Home Rechts-News

Suchtgifthandel – mildes Urteil und Therapie statt Strafe

by Mag. Andreas Strobl
26. Oktober 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagte soll gemeinsam mit seiner Frau 130 Gramm Kokain mit einer Reinheit von über 80% mehrmals nach Österreich eingeführt, mehr als 130 Gramm Kokain ebenfalls mit sehr hoher Reinheit, einige Gramm Ecstasy mit dem Wirkstoff MDMA, 30 Gramm Cannabiskraut mit einer Reinsubstanz von mehreren Gramm Delta-9-THC, Subotex-Tabletten mit dem Wirkstoff Buprenorphin und Substitol-Tabletten mit dem Wirkstoff Morphinsulfatpentahydrat besessen, 10 Gramm Cannabiskraut und 13 Gramm Kokain und 10 Gramm Cannabiskraut an unterschiedliche Abnehmer gewerbsmäßig überlassen sowie psychotrope Stoffe, nämlich hunderte Stück Praxiten-Tabletten überlassen und knapp 300 Stück Praxiten-Tabletten besessen zu haben.

Der Angeklagte wurde bereits in den letzten sieben Jahren zweimal einschlägig verurteilt.

Der Strafrahmen für diese Verbrechen lag nun bei bis zu 60 Monaten. Wie grundsätzlich von einem Strafverteidiger bzw Rechtsanwalt für Strafrecht oder Verteidiger in Strafsachen dringend zu empfehlen, hatte der Angeklagte vor der Polizei keine Aussage gemacht.

In der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht verantwortete sich der Angeklagte weitgehend geständig. Im Wesentlichen war auf die langjährige Drogenabhängigkeit hinzuweisen und auf den Umstand der reinen Beschaffungskriminalität wenn Suchtmittel weiter gegeben wurden.

Aufgrund der Geständigkeit konnte auf ein umfassendes Beweisverfahren in dem einige Zeugen zu hören gewesen wären und wohl auch vertagt werden hätte müssen, da ein Zeuge nicht erschienen war, verzichtet werden, weshalb das Verfahren kurz gehalten werden konnte.

Eine Bereitschaft sich einer Therapie zu unterziehen war jedenfalls erkennbar genau so wie die langjährige Suchtmittelabhängigkeit. Näheres zur Therapie siehe hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2016/suchtmittelrecht-handel-mit-cannabis-und-kokain-therapie-statt-strafe-rechtsanwalt-strafverteidiger/ und

https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/therapie-statt-strafe-bedarf-rechtzeitiger-aktenkundiger-voraussetzungen-olg-graz-10-bs-4713g/

Letztlich wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe im Ausmaß von 15 Monaten verurteilt, zuletzt hatte er bereits 18 Monate erhalten, und kann nun die Therapie zur Suchtmittel-Entwöhnung antreten.

Tags: AnwaltDrogenHeroinKokainpsychotrope StoffeSuchtgiftSuchtmittel
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