• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Suchtgifthandel – mildes Urteil und Therapie statt Strafe

von Mag. Andreas Strobl
am 26. Oktober 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagte soll gemeinsam mit seiner Frau 130 Gramm Kokain mit einer Reinheit von über 80% mehrmals nach Österreich eingeführt, mehr als 130 Gramm Kokain ebenfalls mit sehr hoher Reinheit, einige Gramm Ecstasy mit dem Wirkstoff MDMA, 30 Gramm Cannabiskraut mit einer Reinsubstanz von mehreren Gramm Delta-9-THC, Subotex-Tabletten mit dem Wirkstoff Buprenorphin und Substitol-Tabletten mit dem Wirkstoff Morphinsulfatpentahydrat besessen, 10 Gramm Cannabiskraut und 13 Gramm Kokain und 10 Gramm Cannabiskraut an unterschiedliche Abnehmer gewerbsmäßig überlassen sowie psychotrope Stoffe, nämlich hunderte Stück Praxiten-Tabletten überlassen und knapp 300 Stück Praxiten-Tabletten besessen zu haben.

Der Angeklagte wurde bereits in den letzten sieben Jahren zweimal einschlägig verurteilt.

Der Strafrahmen für diese Verbrechen lag nun bei bis zu 60 Monaten. Wie grundsätzlich von einem Strafverteidiger bzw Rechtsanwalt für Strafrecht oder Verteidiger in Strafsachen dringend zu empfehlen, hatte der Angeklagte vor der Polizei keine Aussage gemacht.

In der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht verantwortete sich der Angeklagte weitgehend geständig. Im Wesentlichen war auf die langjährige Drogenabhängigkeit hinzuweisen und auf den Umstand der reinen Beschaffungskriminalität wenn Suchtmittel weiter gegeben wurden.

Aufgrund der Geständigkeit konnte auf ein umfassendes Beweisverfahren in dem einige Zeugen zu hören gewesen wären und wohl auch vertagt werden hätte müssen, da ein Zeuge nicht erschienen war, verzichtet werden, weshalb das Verfahren kurz gehalten werden konnte.

Eine Bereitschaft sich einer Therapie zu unterziehen war jedenfalls erkennbar genau so wie die langjährige Suchtmittelabhängigkeit. Näheres zur Therapie siehe hier: https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2016/suchtmittelrecht-handel-mit-cannabis-und-kokain-therapie-statt-strafe-rechtsanwalt-strafverteidiger/ und

https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/therapie-statt-strafe-bedarf-rechtzeitiger-aktenkundiger-voraussetzungen-olg-graz-10-bs-4713g/

Letztlich wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe im Ausmaß von 15 Monaten verurteilt, zuletzt hatte er bereits 18 Monate erhalten, und kann nun die Therapie zur Suchtmittel-Entwöhnung antreten.

Tags: AnwaltDrogenHeroinKokainpsychotrope StoffeSuchtgiftSuchtmittel
Vorheriger Beitrag

Diversion bei Ladendiebstahl – entgegen der Generalprävention

Nächster Beitrag

Stalking – Freispruch

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}