• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Heroin-Handel: Die Tendenz der Gerichte zu harter Bestrafung – dennoch adäquate Strafe

by Mag. Andreas Strobl
4. Februar 2017
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagte soll 141 Gramm Heroin besessen, weitere 200 Gramm Heroin anderen überlassen haben, wobei das Heroin einen Reinheitsgrad von 19% hatte, und weitere 15 Gramm Heroin, dessen Reinheitsgrad nicht mehr feststellbar war, weshalb der von der Judikatur für solche Fälle anzuwendende Reinheitsgrad von 3% angenommen wurde, ebenfalls anderen überlassen.

Dem Angeklagten war daher einerseits das Vergehen der Vorbereitung von Suchtgifthandel als auch das Verbrechen des Suchtgifthandels vorgeworfen worden. Der Strafrahmen beträgt für solche Fälle bis zu fünf Jahre (60 Monate).

Der Angeklagte wurde von einer Organisation angeheuert, die in Mitteleuropa große Mengen Heroin in Verkehr setzt. Aufgrund des niedrigen Einkommens in seinem Heimatland und der dort fehlenden Perspektiven willigte der Angeklagte ein, Heroin zu verkaufen. Dazu wurde ihm ein genauer Plan übergeben, der Hotel, Telefon, Abnehmerlisten etc umfasste, so dass der Angeklagte sofort und ohne Abnehmer akquirieren zu müssen, mit dem Verkauf von Heroin beginnen konnte. In wenigen Tagen wurden bereits einige Tausend Euro umgesetzt.

Der Angeklagte wurde nach seiner Anhaltung durch Polizeikräfte sofort festgenommen. Anschließend wurde über ihn die Untersuchungshaft verhängt. – Trotz genereller dringender Empfehlung sofort einen Rechtsanwalt der auf Strafrecht spezialisiert ist/Verteidiger in Strafsachen beizuziehen, wurde vom Angeklagten eine Aussage gemacht, wobei er sich bereits im Wesentlichen geständig und somit schuldig verantwortete. – Näheres zur Sinnhaftigkeit in Strafsachen einen Rechtsanwalt für Strafrecht oder Verteidiger in Strafsachen beizuziehen: https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2016/untersuchungshaft-aufgehoben-trotz-40-schwerer-delikte-rechtsanwalt-strafverteidiger/ und

https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-wie-ratsam-ist-die-vertretung-durch-einen-strafverteidiger/ und

https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/

Da sehr viele Milderungsgründe vorgebracht wurden, auch solche, die nicht ausdrücklich im Gesetz verankert sind, konnte der Angeklagte mild bestraft werden. Erschwerend wurde ihm angelastet, dass er einen Freund dazu gebracht hatte, ebenfalls Heroin zu verkaufen, dass zwei vergehen und zwölf Verbrechen begangen wurden und die Grenzmenge doch deutlich überschritten wurde. Weiters, dass sich der Angeklagte einer professionellen Organisation angeschlossen hatte und ihm bewusst war, harte Drogen (Heroin) zu verkaufen.

Der Angeklagte wurde zu insgesamt 17 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt verurteilt. Die verbleibenden zwölf Monate wurden unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt verhängt.

Tags: DealerDrogenHeroinStrafeSuchtgift
Previous Post

Veruntreuung von Gegenständen im Wert von mehr als 10.000 Euro, Untreue und Urkundenfälschung – bloß 3 statt bis zu 36 Monaten Freiheitsstrafe – zur Gänze bedingt

Next Post

Jugendbande verprügelt Mädchen und filmt die Tat

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl