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Falsche Beweisaussage und Begünstigung – zur Gänze bedingte Strafe trotz dreier Vorstrafen und Gefängnisaufenthaltes

von Mag. Andreas Strobl
am 11. Dezember 2018
in Rechts-News, Strafrecht

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, bei einer förmlichen Vernehmung als Zeuge vor einem Gericht, an dem eine Hauptverhandlung abgehalten wurde unter anderem wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung zum Nachteil eines Polizisten und des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt zur Sache falsch ausgesagt zu haben, indem er behauptete, dass der Angeklagte den Polizisten nicht attackiert hatte.

Dadurch soll er den Täter, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hatte, nämlich das Verbrechen der schweren Körperverletzung und das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt, der Verfolgung absichtlich ganz oder zum Teil zu entziehen versucht haben, wobei es beim Versuch blieb, weil der Täter ohnehin diesbezüglich rechtskräftig verurteilt wurde.

Der Angeklagte war bereits zweimal wegen Körperverletzung und einmal wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden und bereits acht Monate in Haft gesessen.

Nun hatte ihm eine Strafe von bis zu drei Jahren gedroht und zusätzlich der Widerruf der bedingten Strafnachsicht, die ihm für eine der bisherigen Vorstrafen gewährt worden war.

Realistisch war damit zu rechnen, dass der Angeklagte eine einjährige, unbedingte Freiheitsstrafe erhalten könnte.

Durch eine entsprechende realistische Betrachtungsweise des vorliegenden Sachverhaltes in sämtlichen seiner Facetten wurde mit dem Angeklagten eine Verantwortung festgelegt, die einerseits der Wahrheit entsprach und die es ermöglichte, dem Angeklagten eine Chance auf Bewährung zu eröffnen, sodass das Gericht mit einer zur Gänze bedingten Strafe im Ausmaß von neun Monaten entscheiden konnte.

Tags: BegünstigungFalsche BeweisaussageLandesgerichtStGBStPOStrafsachenUrteil
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