• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Mehrfache Vergewaltigung, Nötigung, gefährliche Drohung, Körperverletzung – FREISPRUCH

von Mag. Andreas Strobl
am 16. März 2019
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagte habe eine junge Frau

1. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung des Beischlaf sowie zur Vornahme eines Oralverkehrs an ihm, mithin einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung, genötigt, indem er ein Küchenmesser mit 12 cm Klingenlänge gegen sie richtete und sagte, sie müsse alles machen, was er will, sonst werde er zustechen;

2. durch gefährliche Drohung mit dem Tod, nämlich im unmittelbar zeitlichen Nahezusammenhang mit der unter 1. beschriebenen Drohung mit dem Messer

–        zu einer Handlung, nämlich zur Aufnahme eines Videos mittels seines Mobiltelefons durch ihn, genötigt, indem er sie anwies, wahrheitswidrig vor laufender Kamera zu behaupten, dass sie sich nach einem Streit wieder versöhnt hätten und sich lieben;

–        zu einer Unterlassung, nämlich der Anzeigenerstattung gegen ihn wegen der unter 1.  beschriebenen Taten, zu nötigen versucht, indem er ihr sinngemäß sagte, sie solle es nicht wagen, jemanden davon zu erzählen, denn wenn er ins Gefängnis kommt, werde er seinen Bruder oder andere Leute dazu bringen, sie zu töten, er werde sie auch nach zehn, fünfzehn Jahren im Gefängnis verfolgen und all jene, die sie liebt, ebenfalls;

3.am Körper zu verletzen versucht, indem er ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und sie am Hals würgte, wodurch sie keine Verletzungen erlitt.

Dadurch habe er zu Punkt 1. das Verbrechen der Vergewaltigung;

zu Punkt 2. das Verbrechen der schweren Nötigung (erster Teilstrich) und das Verbrechen der versuchten schweren Nötigung (zweiter Teilstrich);

und zu Punkt 3. das Vergehen der versuchten Körperverletzung begangen und sollte dafür mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Nach dreimonatiger Untersuchungshaft und einem umfassenden Beweisverfahren sowie einer knapp neun Stunden dauernden Hauptverhandlung wurde der Angeklagte freigesprochen.

Tags: AngeklagterFreispruchLandesgerichtNötigungVergewaltigung
Vorheriger Beitrag

MDMA, Cocain, Ecstasy etc – jugendliche Drogendealer

Nächster Beitrag

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug mit 610.000 Euro Schaden - Freispruch

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}