Schwerer Raub durch drei junge Männer
Bei einem Raub wird einer Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine fremde bewegliche Sache weggenommen. Der Räuber möchte sich oder einen Dritten dadurch unrechtmäßig bereichern.
Ein schwerer Raub liegt dann vor, wenn ein Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung eines anderen Mitglieds den Raub begeht oder wenn der Raub unter Verwendung einer Waffe begangen wird. Siehe dazu: https://www.ris.bka.gv.at/
Der konkrete Fall
Drei junge Erwachsene, das sind Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahre, bedrohten drei Jugendliche und forderten von diesen Geld und Wertgegenstände wie zum Beispiel Airpods. Die drei Räuber waren mit einem Schreckschussrevolver, einem Baseballschläger und eienr Eisenstange bewaffnet.
Die drei Jugendlichen ließen sich massiv einschüchtern. Die Räuber nahmen zirka 50 Euro an sich und Airpods.
Danach ergriffen sie die Flucht. Ein Freund der drei Räuber wartete in einem Auto und brachte sie vom Tatort weg.
Bis zu 15 Jahre Gefängnis
Ein weit verbreiteter Irrtum in der Bevölkerung lässt die Menschen stets die Höhe der Raubbeute in den Vordergrund stellen. Diese Meinung ist falsch: Das Gesetz sieht keine Wertbeträge für die Qualifizierung eines Raubes vor. Es geht einzig um die Art der Begehung. – So wie oben in den ersten beiden Absätzen beschrieben.
Daher war die Konsequenz aus dem konkreten schweren Raub eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Die für Erwachsene übliche Mindeststrafe von einem Jahr gibt es für junge Erwachsene nicht.
Eine weitere Erörterung der Systematik eines Raubes sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/12/03/raub-oder-diebstahl/
Der Prozess
Die drei Räuber befanden sich in Untersuchungshaft als der Prozess begann. Zwei von ihnen waren bereits einschlägig vorbestraft. Der dritte war wegen etlicher Einbruchsdiebstähle vorgemerkt. Der Fahrer des Fluchtfahrzeuges war unbescholten und auf freiem Fuß. So wie auch zwei der Opfer. Diese waren angeklagt, da sie bei der Polizei falsch ausgesagt hatten.
Das Ziel war, den einen Räuber, dass der zwar nicht vorbestrafte wohl aber bereits vorgemerkte Räuber so bald wie möglich aus dem Gefängnis entlassen werden konnte. Realistisch war eine Freiheitsstrafe von zirka zwei bis drei Jahren. Von dieser Strafe hätte realistisch ein erheblicher Teil bedingt nachgesehen werden können. Zur bedingten Entlassung sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2017/06/07/bedingte-entlassung-aus-einer-freiheitsstrafe-nach-zwei-drittel-der-strafzeit-beschlossen-verteidiger/
Die Entscheidungen
Die beiden Jugendlichen, die wegen falscher Beweisaussage angeklagt waren, konnten aus der Hauptverhandlung ausgeschieden und über sie jeweils eine Diversion verhängt werden. Die Schuld der beiden war nicht schwer, sie waren geständig und bislang unbescholten. Näheres zur Diversion sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/10/09/kuechenmesser-drohung-anwalt-diversion/
Da bei schwerem Raub eine Diversion nicht möglich ist, wurden die vier verbleibenden Angeklagten verurteilt. Die beiden Vorbestraften erhielten jeweils unbedingte Haftstrafen. Einer musste auch den Widerruf einer bedingten Strafnachsicht aus einem früheren Raub hinnehmen, da die Probezeit bereits schon einmal verlängert worden war.
Der Fahrer des Fluchtfahrzeugs wurde nicht wegen der Beteiligung am Raub verurteilt, wohl aber wegen Hehlerei, da er die Raubbeute gemeinsam mit den Räubern verbrachte. Und er wurde wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage verurteilt, weil er bei der Polizei angab, dass nicht er gefahren war sondern ein anderer. Die Polizei hielt den anderen deshalb über Nacht in Gewahrsam. Deshalb erhielt der Fahrer sogar einen Teil der über ihn verhängten Strafe unbedingt – muss also ins Gefängnis.
Das Gericht verurteilte den dritten Räuber zu 15 Monaten, wovon 10 bedingt nachgesehen wurden. der Räuber befindet sich unter Anrechnung der Vorhaft und der bedingten Entlassung nach etwas mehr als drei Monaten auf freiem Fuß.
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