• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Schwerer Betrug am Bau

Vorwurf eines Handwerkers gegenüber dem Bauherren

by Mag. Andreas Strobl
20. Februar 2022
in Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Strafverteidiger Verteidiger in Strafsachen Ermittlungsverfahren

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Strafverteidiger Verteidiger in Strafsachen Ermittlungsverfahren

Schwerer Betrug am Bau

Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Bauherren, der einen Handwerker nicht bezahlt haben soll. Der Vorwurf: Schwerer Betrug am Bau.

Ein Handwerker erstattete Strafanzeige gegen einen Bauherren, da dieser ihm den Werklohn nicht bezahlt haben soll. Dadurch sollte der Bauherr einen schweren Betrug begangen haben, da der Schaden zirka 12.000 Euro ausmachte. Nach einer umfassenden Stellungnahme durch den Rechtsanwalt des Bauherren stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein.

Der Sachverhalt

Die Anzeige

Der Handwerker ließ durch seinen Rechtsanwalt eine Strafanzeige gegen den Bauherren einbringen. Darin warf der Handwerker dem Bauherren vor, dieser hätte ihm den Werklohn samt Materiallieferungen nicht bezahlt. Dadurch sei ihm ein Schaden von zirka 12.000 Euro entstanden. Der Handwerker schloss sich mit diesem Betrag auch als Privatbeteiligter dem Strafverfahren an.

Die Stellungnahme des Bauherren

Der Bauherr reagierte umgehend und richtig: Er erteilte einem Rechtsanwalt, der auf Strafrecht spezialisiert beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen ist, das Mandat. Zur Sinnhaftigkeit einer solchen Vertretung beziehungsweise Verteidigung sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/07/31/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/

Im Regelfall kann bloß ein solch spezialisierter Rechtsanwalt beziehungsweise Strafverteidiger rasch, effektiv und dennoch günstig den Sachverhalt erheben, die Rechtslage prüfen und vor allem seine gesamte Erfahrung zielführend einbringen. Zu Letzterem gehört die schwierige Einschätzung, wie die Staatsanwaltschaft auf den konkreten Sachverhalt reagieren, ihn faktisch und rechtlich beurteilen, würde.

Im konkreten Fall vernetzte sich der Strafverteidiger mit jenem Rechtsanwalt, der den Bauherren im Zivilverfahren (Abwehr der Mahnklage auf Zahlung des Werklohnes) vertritt. Dadurch konnten erhebliche Hinweise auf den Sachverhalt gewonnen werden.

In der Stellungnahme des Verteidigers in Strafsachen, die der Vernehmung des Bauherren als Beschuldigtem (Beschuldigtenvernehmung), äquivalent ist, wurde der Sachverhalt ausreichend mitgeteilt. Weiter wurde vom auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt Unrichtigkeiten ind er Strafanzeige aufgedeckt und im Hinblick auf einen allfälligen Vorsatz analysiert und argumentiert.

Vorsatz als Grundproblem

Mehr als bei anderen Delikten besteht beim Betrug das Problem, dem mutmaßlichen Betrüger Vorsatz nachzuweisen. Zum Betrug und zum Vorsatz sehen Sie auch hier:   https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/

Die entscheidende Behörde muss bei der Lösung dieser Frage Schlüsse aus verschiedensten Fakten ziehen. Eine umfassende Prüfung und Abwägung verschiedenster Elemente ist erforderlich.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Hält die Staatsanwaltschaft im Fall einer Anklage einen Freispruch für wahrscheinlicher als einen Schuldspruch hat sie das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft sah dies im konkreten Ermittlungsverfahren  als gegeben, weshalb sie das Ermittlungsverfahren einstellte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

двокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd büntetőjogi ügyvéd δικηγόρος ποινικού δικαίου abogado para sa batas kriminal advokat for strafferet abogado de derecho penalمحامي وکیل وکالت

fraud  تزوير تزوير الوثائق

fraudă  ਧੋਖਾਧੜੀ ਦਸਤਾਵੇਜ਼ਾਂ ਦੀ ਜਾਅਲੀ мошенничество подделка документов bedrägeri  превара фалсификовање докумената frode  խարդախություն փաստաթղթերի կեղծու podvodom  измама фалшификация на документи fraude  qelpezanî prijevara podvod padělání dokladů fraude sahtekar belgede sahtecilik fraude  oszustwo  fraude csalás  шахрайство підробка документів

Schwerer Betrug am Bau

 

Tags: BeschuldigtenvernehmungErmittlungsverfahrenRechtsanwaltSchwerer BetrugStrafverteidiger
Previous Post

Schwere Körperverletzung

Next Post

1.100 g Kokain

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl