• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Schwerer Betrug am Bau

Vorwurf eines Handwerkers gegenüber dem Bauherren

von Mag. Andreas Strobl
am 20. Februar 2022
in Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Strafverteidiger Verteidiger in Strafsachen Ermittlungsverfahren

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Strafverteidiger Verteidiger in Strafsachen Ermittlungsverfahren

Schwerer Betrug am Bau

Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Bauherren, der einen Handwerker nicht bezahlt haben soll. Der Vorwurf: Schwerer Betrug am Bau.

Ein Handwerker erstattete Strafanzeige gegen einen Bauherren, da dieser ihm den Werklohn nicht bezahlt haben soll. Dadurch sollte der Bauherr einen schweren Betrug begangen haben, da der Schaden zirka 12.000 Euro ausmachte. Nach einer umfassenden Stellungnahme durch den Rechtsanwalt des Bauherren stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein.

Der Sachverhalt

Die Anzeige

Der Handwerker ließ durch seinen Rechtsanwalt eine Strafanzeige gegen den Bauherren einbringen. Darin warf der Handwerker dem Bauherren vor, dieser hätte ihm den Werklohn samt Materiallieferungen nicht bezahlt. Dadurch sei ihm ein Schaden von zirka 12.000 Euro entstanden. Der Handwerker schloss sich mit diesem Betrag auch als Privatbeteiligter dem Strafverfahren an.

Die Stellungnahme des Bauherren

Der Bauherr reagierte umgehend und richtig: Er erteilte einem Rechtsanwalt, der auf Strafrecht spezialisiert beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen ist, das Mandat. Zur Sinnhaftigkeit einer solchen Vertretung beziehungsweise Verteidigung sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/07/31/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/

Im Regelfall kann bloß ein solch spezialisierter Rechtsanwalt beziehungsweise Strafverteidiger rasch, effektiv und dennoch günstig den Sachverhalt erheben, die Rechtslage prüfen und vor allem seine gesamte Erfahrung zielführend einbringen. Zu Letzterem gehört die schwierige Einschätzung, wie die Staatsanwaltschaft auf den konkreten Sachverhalt reagieren, ihn faktisch und rechtlich beurteilen, würde.

Im konkreten Fall vernetzte sich der Strafverteidiger mit jenem Rechtsanwalt, der den Bauherren im Zivilverfahren (Abwehr der Mahnklage auf Zahlung des Werklohnes) vertritt. Dadurch konnten erhebliche Hinweise auf den Sachverhalt gewonnen werden.

In der Stellungnahme des Verteidigers in Strafsachen, die der Vernehmung des Bauherren als Beschuldigtem (Beschuldigtenvernehmung), äquivalent ist, wurde der Sachverhalt ausreichend mitgeteilt. Weiter wurde vom auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt Unrichtigkeiten ind er Strafanzeige aufgedeckt und im Hinblick auf einen allfälligen Vorsatz analysiert und argumentiert.

Vorsatz als Grundproblem

Mehr als bei anderen Delikten besteht beim Betrug das Problem, dem mutmaßlichen Betrüger Vorsatz nachzuweisen. Zum Betrug und zum Vorsatz sehen Sie auch hier:   https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/

Die entscheidende Behörde muss bei der Lösung dieser Frage Schlüsse aus verschiedensten Fakten ziehen. Eine umfassende Prüfung und Abwägung verschiedenster Elemente ist erforderlich.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Hält die Staatsanwaltschaft im Fall einer Anklage einen Freispruch für wahrscheinlicher als einen Schuldspruch hat sie das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft sah dies im konkreten Ermittlungsverfahren  als gegeben, weshalb sie das Ermittlungsverfahren einstellte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

двокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd büntetőjogi ügyvéd δικηγόρος ποινικού δικαίου abogado para sa batas kriminal advokat for strafferet abogado de derecho penalمحامي وکیل وکالت

fraud  تزوير تزوير الوثائق

fraudă  ਧੋਖਾਧੜੀ ਦਸਤਾਵੇਜ਼ਾਂ ਦੀ ਜਾਅਲੀ мошенничество подделка документов bedrägeri  превара фалсификовање докумената frode  խարդախություն փաստաթղթերի կեղծու podvodom  измама фалшификация на документи fraude  qelpezanî prijevara podvod padělání dokladů fraude sahtekar belgede sahtecilik fraude  oszustwo  fraude csalás  шахрайство підробка документів

Schwerer Betrug am Bau

 

Tags: BeschuldigtenvernehmungErmittlungsverfahrenRechtsanwaltSchwerer BetrugStrafverteidiger
Vorheriger Beitrag

Schwere Körperverletzung

Nächster Beitrag

1.100 g Kokain

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um Ihr Nutzungserlebnis zu optimieren. Cookies akzeptierenInformationen zum Datenschutz
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN