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Mag. Andreas Strobl
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Schwere Körperverletzung

Schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung und Diebstahl

von Mag. Andreas Strobl
am 5. Februar 2022
in Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Tageszeitung HEUTE 31.01.2022 Körperverletzung

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Tageszeitung HEUTE 31.01.2022 Körperverletzung

Schwere Körperverletzung

Schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung und Diebstahl warf die Staatsanwaltschaft einem Angeklagten vor. Bei allen Delikten soll es zwar beim Versuch geblieben sein, dennoch drohte dem Angeklagten eine empfindliche Freiheitsstrafe. Denn alleine die schwere Körperverletzung, gemäß § 84 Abs 4 StGB (Strafgesetzbuch), ist mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. https://www.ris.bka.gv.at/

Lesen Sie hier, was eine Körperverletzung ist: https://rechtsanwalt-strobl.at/2021/08/08/was-ist-eine-koerperverletzung/

Auch eine Tageszeitung berichtete über den Fall: https://www.heute.at/s/komme-mit-machete-haft-nach-fight-mit-tuersteher-100187184

Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Folgendes vor:

Der Angeklagte versuchte im Zustand erheblicher Alkoholisierung Zutritt zu einem Lokal zu erhalten. Der Türsteher des Lokals wies ihn jedoch aufgrund der Alkoholisierung ab. Daraufhin begann eine verbale Auseinandersetzung, die darin mündete, dass der Angeklagte den Türsteher mit zwei „Haken“ schlug. Der Türsteher blockte die Schläge, stieß den Angeklagten weg, der darauf zu Sturz kam. In weiterer Folge entstand ein Gerangel. Danach drohte der Angeklagte dem Türsteher mit seinem Wiederkommen samt „Macheten, Messern und Freunden“.

Hauptverhandlung

Der Angeklagte bestritt in der Hauptverhandlung  den Türsteher geschlagen und bedroht zu haben. Einen Ladendiebstahl gab er zu.

Nach Ansicht des Angeklagten wäre er vom Türsteher nicht in das Lokal gelassen worden, weil er schlecht gekleidet gewesen wäre. Es hätte sich ein Streit entwickelt im Zuge dessen er vom Türsteher gestoßen und als er zu Boden fiel geschlagen worden wäre. Danach habe er die Flucht ergriffen.

Zeuge

Das Gericht vernahm den Türsteher als Zeugen. Der Zeuge schilderte, dass ihm der Angeklagte bereits von Weitem auffiel, da er andere Personen anpöbelte. Als der Angeklagte nicht eingelassen wurde, kam er dem Türsteher von Angesicht zu Angesicht viel zu nah. Deshalb drückte der Türsteher den Angeklagten von sich, weshalb der Angeklagte ihn mit zwei Haken attackierte. Danach stieß der Türsteher den Angeklagten von sich wodurch  der Angeklagte über die Motorhaube eines geparkten Autos stürzte.

Nachdem der Angeklagte aufstand, drohte er dem Türsteher, dass er wiederkommt – mich Freunden, macheten und Messern.

Noch ein Zeuge

Der Türsteher hatte in der hauptverhandlung ausgesagt, dass sein Kollege den Vorfall beobachtete. Daher hatte das Gericht, es war als Landesgericht mit Einzelrichterbesetzung zuständig, diesen zweiten Türsteher als Zeugen geladen.

Dieser Zeuge schilderte den Vorfall im Wesentlichen gleich, wenn auch in manchen Aspekten deutlich anders.

Zu Beginn der zweiten Hauptverhandlung gab der Angeklagte leichte Schläge auf den Türsteher zu. Die Schläge trafen jedoch nicht.

Urteil

Der Angeklagte wies erhebliche Vorstrafen wegen Schwerer Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und wegen Schweren Raubes auf. Dafür verhängte ein Gericht vor einigen Jahren über ihn bereits eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren. Die Hälfte davon saß der Angeklagte bereits ab. Deshalb musste das Gericht die „Strafschärfung bei Rückfall“ anwenden, wodurch sich das mögliche Strafausmaß auf bis zu siebeneinhalb Jahre erhöhte.

Das Beweisverfahren ergab, dass eine schwere Körperverletzung nicht versucht worden war und die Äußerung des Angeklagten, er werde mit „Messern, Macheten und Freunden“ wiederkommen, wohl eher eine affektive Beschimpfung war. Daher verurteilte das Gericht den Angeklagten wie folgt:

Verurteilung wegen versuchter leichter Körperverletzung und wegen versuchten Diebstahls. Der Angeklagte erhielt dafür eine Strafe von acht Monaten.

Das Gericht sprach den Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Tags: AngeklagterHauptverhandlungRechtsanwaltSchwere KörperverletzungStrafverteidiger
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