Der, von einem Anwalt vertretenen, Angeklagten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einer weiteren Angeklagten im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäterinnen in mehreren Angriffen insgesamt cirka 3.500 g Marihuana (mit einem Reinheitsgehalt von 1,23% Delta-9-THC und 16,1% THCA) aus einem Staat aus- und nach Österreich eingeführt zu haben.
Weiter sollen sie an
– mehrere Personen in vier Angriffen cirka 2.000 g Marihuana (mit einem Reinheitsgehalt von 1,23% Delta-9-THC und 16,1% THCA) zu einem Verkaufspreis von 2.000 Euro pro Kilogramm;
– an zwei Personen cirka 600 g Marihuana (mit einem Reinheitsgehalt von 1,23% Delta-9-THC und 16,1% THCA);
– an zwei bekannte Abnehmer cirka 500 g Marihuana (mit einem Reinheitsgehalt von 1,23% Delta-9-THC und 16,1% THCA) zu einem Verkaufspreis von 1.100 Euro und 468,4 g Marihuana (beinhaltend 5,4 g Delta-9-THC und 71 g THCA) zu einem Verkaufspreis von 1.000 Euro überlassen haben.
Beide Angeklagte sollen dadurch das mehrfache Verbrechen des Suchtgifthandels begangen haben und hätten dafür mit bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe bestraft werden sollen.
Im konkreten Fall konnten hinsichtlich der Reinheitsgrade der Suchtmittel keine zuverlässigen Feststellungen getroffen werden, weshalb eine Überschreitung der 15-fachen Grenzmenge und daher die Strafbefugnis mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe nicht zu halten war. Der Reinheitsgrad einer Droge bzw eines Suchtmittels ist der Prozentsatz jener Substanz, die nach der Suchtmittel-Grenzmengen-Verordnung verboten ist: ZB ist dies bei Marihuana das Delta-9-THC und das THCA – bei Kokain (weißem Pulver) ist es das Cocaine.
Die Angeklagte hatte sich umfassend geständig verantwortet. Hinsichtlich der überlassenen Drogen-Mengen musste das Gericht jedoch Korrekturen vornehmen.
Da die Angeklagte bisher einen ordentlichen Lebenswandel aufweisen konnte, konnte über sie daher ein mildes Urteil vom Schöffengericht verhängt und die Angeklagte zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, davon vier Monate unbedingt, verurteilt werden und konnte noch am selben Tag die Justizanstalt verlassen.
Auch in diesem Fall zeigte sich, dass die Vertretung durch einen Anwalt bzw Strafverteidiger bzw durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen ist.
und https://twitter.com/Andreas_Strobl/status/1120288689505165313
weiters zu Suchtmittelprozessen: https://rechtsanwalt-strobl.at/2019/04/07/drogen-supermarkt-kiloweiser-suchtmittelhandel-das-gericht-anwalt-ladung/
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