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Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

„Drogen-Supermarkt“: Kiloweiser Suchtmittelhandel

Drogen wurden kiloweise nach Kundenwunsch verkauft

von Mag. Andreas Strobl
am 23. Januar 2022
in Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl „Drogen-Supermarkt“: Kiloweiser Suchtmittelhandel – das Urteil

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl „Drogen-Supermarkt“: Kiloweiser Suchtmittelhandel – das Urteil

„Drogen-Supermarkt“: Kiloweiser Suchtmittelhandel: Ein Duo verkaufte Drogen verschiedenster Art – darunter Kokain, Heroin, Speed, Marihuana – in riesigen Mengen.

Dazu bedienten sie sich eigener Geschäftsräumlichkeiten, die als Ledererei getarnt war und boten Extras an wie zum Beispiel lactosefreies Streckmittel um den Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden.

Medial enorme Aufmerksamkeit

Der Fall erregte weit über die österreichischen Landesgrenzen hinaus öffentliche Aufmerksamkeit. Siehe dazu die folgenden Berichte aus den Medien:

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Drogen-Supermarkt-in-Wien-ausgehoben/247004249

https://kurier.at/chronik/wien/wien-margareten-polizei-schloss-boomenden-drogen-supermarkt/214.800.295

http://diepresse.com/home/panorama/wien/5066571/Wien_DrogenSupermarkt-in-Ledermanufaktur

http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/chronik/Polizei-zerschlaegt-Suchtmittelring-in-Ledermanufaktur;art85950,1326925

http://derstandard.at/2000042635564/Polizei-zerschlug-Drogenring-in-Wien-Margareten

http://www.krone.at/videos/polizei-sprengt-riesigen-drogen-supermarkt-in-wien-millionengeschaeft-video-524113

Substanzen und Mengen

Die Staatsanwaltschaft warf dem Hauptangeklagten vor, dass dieser mit folgenden Substanzen in folgenden Mengen handelte beziehungsweise dies versuchte:

Kokain: 1.550 Gramm

Marihuana: 27.000 Gramm

Cannabisharz: 12.500 Gramm

Pilze: unbekannte Menge

Speed: 2.700 Gramm

Besessen wurden folgende Substanzen in folgenden Mengen:

Marihuana: 7.443 Gramm

Speed: 148 Gramm

Kokain: 120 Gramm

Cannabisharz: 4.155 Gramm

Metamphetamin: 380 Gramm

Cannabisgemisch: 36 Gramm

Pilze: 235 Gramm

Ecstasy: 524 Tabletten

MDMA: 166 Gramm

LSD-liquid: 146 Gramm

LSD-Tripps:  886 Stück

LSD-Würfel: 11 Stück

Ketamin: 5.400 Gramm

Der konkrete Fall

Der Angeklagte war dreimal vorbestraft.

Der Angeklagte konsumierte selbst seit Jahren Suchtmittel. Eines Tages hatte er die Idee, in einem von ihm betriebenen Unternehmen in dem auch Waren verkauft und zu Reparaturen entgegengenommen wurden, Suchtmittel anzubieten. Daraus entwickelte sich ein florierendes Geschäft. Er und sein partner erwarben immer bessere Ware. Auffallend waren die großteils sehr hohen Reinheitsgrade der einzelnen Substanzen. Dazu wurden besondere Streckmittel angeboten, je nachdem welche Wünsche oder Bedürfnisse die Abnehmer hatten.

Die Polizei stieß im Zuge einer Routinekontrolle auf Abnehmer der Suchtmittel. Einer von diesen erzählte woher die „Ware“ stammte. Dies ist im Suchtmittelmilieu nicht ungewöhnlich. „Junkies“ versuchen sich irgendwie vor einer Bestrfaung zu „retten“, indem sie ohne Umschweife deren Dealer preis geben.

Polizisten gaben sich selbst als Interessenten aus und betraten das Geschäft. Dabei bot sich Ihnen ein ungewöhnliches Bild: Die Abnehmer waren in Reih und Glied, in einer Menschenschlange aufgestellt um darauf zu warten, bedient zu werden. Der Zugriff der Polizei erfolgte zeitnah und eine Unmenge an Ware wurde sichergestellt. Die Polizei brachte einige Auto-Ladungen voll mit Suchtmitteln vom Tatort weg.

Festnahme und Untersuchungshaft

Der Angeklagte wurde sofort festgenommen und verhört, wobei es zu einer häufig vorkommenden Situation kam: Der Angeklagte, damals ja noch Beschuldigter, begann, beeinträchtigt von Unmengen an Suchtmitteln die er selbst im Laufe des Tages konsumiert hatte, zu reden – ohne einen Anwalt beizuziehen. Dies ist ein schwerer Fehler, da er überschießend viel erzählte. Näheres zur Notwendigkeit der Rolle des Anwaltes:

https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/ und hier https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-wie-ratsam-ist-die-vertretung-durch-einen-strafverteidiger/

In weiterer Folge wurde der Angeklagte in Untersuchungshaft genommen:

https://www.rechtsanwalt-strobl.at/fachgebiete/strafrecht/Untersuchungshaft/.

https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/08/16/300g-kokain-untersuchungshaft-aufgehoben/

Hauptverhandlung

In mehreren Etappen fanden Hauptverhandlungen zu diesem Fall statt. Das Gericht vernahm die ermittelnden Polizisten, da insbesondere die Situation bei der Einvernahme des Angeklagten beleuchtet werden sollte, vernahm sie diesen ja fast zwölf Stunden.

Gegen den Angeklagten gab es noch weitere Strafanträge wegen Sachbeschädigungen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte hinsichtlich früherer Verurteilungen, zu denen die ausgesprochene Strafe bedingt nachgesehen wurde, den Widerruf der bedingten Strafnachsichten.

Der Angeklagten erwartete bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Dazu kam, dass der Angeklagte keine Chance auf „Privilegierung“ hatte. Das heisst, dass ihm seine eigene Suchtmittelabhängigkeit nicht zu Gute kam, in dem sich sein Strafrahmen verringern würde.

Vom Richter wurden selbst Gutachten hinsichtlich der Inhaltsstoffe und der Reinheit bei manchen Substanzen in Auftrag gegeben. Das Verfahren zog sich im Hauptverhandlungsstadium über mehrere Monate.

Obwohl in der Hauptverhandlung Anwaltszwang galt, zeigte sich einmal mehr, dass das sofortige Einschreiten eines Rechtsanwaltes der auf Strafrecht spezialisiert ist oder eines Verteidigers in Strafsachen dringend anzuraten ist. Noch dazu ist das Suchtmittelrecht eine äußerst komplexe und eigenartige Materie, in der es ratsam ist, besonders auf Suchtmittelrecht ausgebildete Anwälte zu engagieren – zumindest im Stadium des fortgeschrittenen Verfahrens.

Durch die umfassende Beratung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen konnte der Angeklagte eine vernünftige und glaubhafte Verantwortung für die von ihm begangenen Taten übernehmen.

Urteil

Daher sprach das Gericht ein mildes Urteil:

Es verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Seine Taten überschritten die 25-fache Grenzmenge nach der Suchtmittel-Verordnung bei Weitem.

Das Gericht sah weiters vom beantragten Widerruf der bedingten Strafnachsicht ab. Dafür verlängerte es die Probezeit auf fünf Jahre.

Siehe auch hier:  https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=3130489500374092&id=495836803839388&notif_id=1597846510811003&notif_t=page_post_reaction&ref=notif

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Drogen-Supermarkt“: Kiloweiser Suchtmittelhandel

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„Drogen-Supermarkt“: Kiloweiser Suchtmittelhandel

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oder beziehungsweise und

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und
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