Der Beschuldigte stand im Verdacht mit Kokain gehandelt zu haben. Durch einen anderen Dealer war man zu dem Beschuldigten gelangt und hatte seine Wohnung durchsucht. Dabei fand man verschiedenste Suchtmittel, ua MDMA, Cannabis, Speed, Ecstasy etc.
Auch hier ist dringend anzuraten, die professionelle Unterstützung eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes bzw Verteidigers in Strafsachen in Anspruch zu nehmen. Besonders im Suchtmittelrecht erfordert es einen Spezialisten, da das Suchtmittelrecht höchst komplex ist. Näheres bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2019/04/07/drogen-supermarkt-kiloweiser-suchtmittelhandel-das-gericht-anwalt-ladung/
Der Beschuldigte wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen aus dem Grund der Tatbegehungsgefahr.
Tatbegehungsgefahr ist die Gefahr, der Beschuldigte werde auf freiem Fuß belassen, ungeachtet des wegen einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten Straftat gegen ihn geführten Strafverfahrens eine strafbare Handlung mit schweren Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihm angelastete Straftat mit schweren Folgen, eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihm angelastete strafbare Handlung, wenn er entweder wegen einer solchen Straftat bereits verurteilt worden ist oder wenn ihm nunmehr wiederholte oder fortgesetzte Handlungen angelastet werden, eine strafbare Handlung mit einer Strafdrohung von mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe begehen, die ebenso wie die ihm angelastete strafbare Handlung gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die Straftaten, derentwegen er bereits zweimal verurteilt worden ist, oder die ihm angelastete versuchte oder angedrohte Tat ausführen. Siehe dazu hier: https://www.ris.bka.gv.at/
Im konkreten Fall bestand die Gefahr, dass der Beschuldigte aufgrund seiner tristen Vermögenssituation weiterhin seinen Handel mit Kokain fortsetzen werde.
Deshalb wurde über ihn die Untersuchungshaft verhängt.
Nach sechs Wochen Untersuchungshaft wurde ein Antrag auf Enthaftung gestellt. Aufgrund der völlig verfehlten Rechts- und Tatsachenansicht eines Richters wurde die Untersuchungshaft fortgesetzt.
Der dagegen sofort erhobenen Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht stattgegeben und der Beschuldigte umgehend enthaftet.
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