Im österreichischen Strafrecht gibt es mehrere Tötungsdelikte. Beginnend beim „schwächsten“, der fahrlässigen Tötung, bis zum „stärksten“, dem Mord.
Mord erfordert immer Vorsatz: Das Wissen und Wollen. MaW: Jemand tötet einen anderen, will dies oder hält es zumindest ernstlich für möglich und findet sich damit ab.
Bei den Tötungsdelikten gibt es auch zwei Besondere:
- Die Mitwirkung am Selbstmord: Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
- Die Tötung auf Verlangen: Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist ebenso zu bestrafen.
Im konkreten Fall, siehe dazu den Zeitungsartikel in ÖSTERREICH und https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/linzer-wollte-versprechen-einhalten-freund-getoetet-er-wollte-es/447954342 ist, aufgrund der Aussagen des Täters, vom „Töten auf Verlangen“ auszugehen.
Die Staatsanwaltschaft wird jedoch grundsätzlich und vorerst wegen Mord ermitteln. Es wird an den weiteren Ermittlungen liegen, insbesondere an den vom Beschuldigten zu erbringenden Beweisen, um ein „Töten auf Verlangen“ feststellen zu können.
Die Voraussetzungen dafür werden jedoch schwer zu beweisen sein. Dazu hätte es wohl einer detaillierten Planung des gesamten Tötungsgeschehens und dahingehender schriftlicher Dokumentation bedurft.
Sehen Sie auch hier – mit Diskussionsforum: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=3250212881735086&id=495836803839388¬if_id=1601285443301540¬if_t=page_post_reaction&ref=notif
Sehen Sie Änliches dazu hier:
https://rechtsanwalt-strobl.at/2016/02/01/mord-oder-totschlag-strafverteidiger-rechtsanwalt-anwalt/
Generell finden sich noch weitere Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch (StGB): Tötung eines Kindes bei der Geburt; Grob fahrlässige Tötung; Totschlag; Körperverletzung mit tödlichem Ausgang etc.
Wie daran zu sehen ist, geht es dabei immer um die subjektive Tatseite. Liegt also Vorsatz vor oder Fahrlässigkeit – darunter leichte oder grobe. Oder gibt es, wie beim Totschlag eine allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung.
Oftmals finden sich ähnliche Themen bei der Sterbehilfe. Auch hier verlangt ein Mensch, getötet zu werden. Das ist insb dann der Fall, wenn die Schmerzen groß sind.
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