Rechtsanwalt erreicht für Mord 20 Jahre und keine Einweisung
Die Staatsanwaltschaft forderte für einen Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Rechtsanwalt bzw Strafverteidiger erreichte, dass der Mörder bloß 20 Jahre erhielt und nicht eingewiesen wurde.
Der Vorwurf
Der Angeklagte soll seine Ex-Freundin nach einem Streit erwürgt haben.
Der Angeklagte soll anschließend zirka zwei Wochen neben der Leiche gelebt haben, bis das Verbrechen nicht mehr zu verheimlichen war.
Festnahme und Ermittlungen
Die Polizei nahm den Angeklagten fest und vernahm ihn zu dem Vorwurf. Dabei bestritt der Angeklagte zuerst, die Tat begangen zu haben. Da die Leiche jedoch bereits zum Teil verwest war, konnte die genaue Todesursache nicht mehr festgestellt werden.
Nach stundenlangem Verhör des Angeklagten gestand dieser letztlich die Tat. Erst durch die Angaben des Angeklagten und die Obduktion konnte festgestellt werden, dass das Opfer erwürgt wurde.
Die Polizei überstellte den Angeklagten in das gerichtliche Gefangenenhaus, wo das Gericht die Untersuchungshaft verhängte.
Rechtsanwalt bzw Verteidiger in Strafsachen
Der Angeklagte ließ sich von einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt verteidigen. Eine solche Verteidigung ist in jedem Strafrechtsfall dringend zu empfehlen und sollte so bald wie möglich erfolgen.
Näheres dazu lesen Sie auch hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/04/23/raub-schwere-koerperverletzun-%e5%bc%81%e8%ad%b7%e5%a3%ab-%d6%83%d5%a1%d5%bd%d5%bf%d5%a1%d5%a2%d5%a1%d5%b6-%d0%b0%d0%b4%d0%b2%d0%be%d0%ba%d0%b0%d1%82-%ce%b4%ce%b9%ce%ba%ce%b7%ce%b3%cf%8c%cf%81%ce%bf/
oder generell https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-news/
Der Fall erregte einige mediale Aufmerksamkeit: https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/weiter-raetsel-um-mord-in-wiener-wohnung/374153855
Die Anklage
Die Staatsanwaltschaft warf in ihrer Anklageschrift dem Angeklagten folgendes vor:
Das Opfer stand am Tag der Tat selbst als Angeklagte vor Gericht. Sie hatte einem Ex-Freund den Fernehapparat zertrümmert. Nach dem Urteil begannen der Angeklagte und das Opfer zu trinken. Dies setzte sich bis zum Abend fort.
Der Angeklagte und das Opfer stritten am Abend zuerst über Belangloses. Später äußerte das Opfer ihre Absicht, sich mit ihrem Ex-Freund treffen zu wollen. Dies missfiel dem Angeklagten, weshalb er dem Opfer verbot, das Haus zu verlassen. Das Opfer wurde jedoch ausfällig gegenüber dem Angeklagten: Sie beschimpfte und verhöhnte ihn – unter anderem indem sie seine sexuellen Fähigkeiten herabwürdigte. Sie nannte ihn auch einen „Milchbub„.
Der Angeklagte ließ sich dies nicht gefallen und erwiderte die deftigen Worte des Opfers. Das Opfer begann deshalb auf den Angeklagten einzuschlagen. Der Angeklagte stieß daher seine Freundin von sich weg, wobei diese zu Sturz kam. Der Angeklagte setzte sich dann auf den Brustkorb des am Boden liegenden Opfers und legte seine Hände um dessen Hals. Dabei drückte er so lange zu, bis das Opfer keinen Ton mehr von sich gab.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass das Opfer dadurch getötet wurde. Der Angeklagte lebte daran anschließend zirka zwei Wochen neben der Leiche, bis das Verbrechen nicht mehr zu verheimlichen war.
Die Staatsanwaltschaft hatte auch ein Gutachten beantragt, mit dem geklärt werden sollte, ob der Angeklagte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden sollte. Das Gutachten bejahte dies.
Der Prozess
Die Hauptverhandlung fand vor einem Geschworenengericht statt. Ein solches besteht aus drei Berufsrichtern und acht Laienrichtern (Geschworenen). Die Geschworenen entscheiden alleine über die Schuld. Wenn die Geschworenen überzeugt sind, dass jemand eine Tat begangen hat, dann erklären sie einen Angeklagten für schuldig. Die Berufsrichter und die Geschworenen entscheiden gemeinsam über die Höhe der Strafe. Im konkreten Fall entscheiden sie gemeinsam auch über die Einweisung.
In der Hauptverhandlung kamen mehrere Sachverständige zu Wort. Darunter waren ein Gerichtsmediziner, der den Todeseintritt erklärte. Weiter ein Gutachter für die gefundene DNA. Und eben ein Gutachter aus dem Fach der Psychiatrie. Zeugen zur Tat gab es keine.
Der Angeklagte erklärte die Tat und das Motiv.
Nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.
Urteil
Die Geschworenen erkannten den Angeklagten mit 8:0 Stimmen für schuldig.
Danach berieten Geschworene und Berufsrichter über die Strafhöhe und die Einweisung, die von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde.
Von den Richtern wurden 20 Jahre Freiheitsstrafe verhängt und beschlossen, den Angeklagten nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
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Mord lebenslang Einweisung Rechtsanwalt
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