Schwerer Betrug am Bau
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Bauherren, der einen Handwerker nicht bezahlt haben soll. Der Vorwurf: Schwerer Betrug am Bau.
Ein Handwerker erstattete Strafanzeige gegen einen Bauherren, da dieser ihm den Werklohn nicht bezahlt haben soll. Dadurch sollte der Bauherr einen schweren Betrug begangen haben, da der Schaden zirka 12.000 Euro ausmachte. Nach einer umfassenden Stellungnahme durch den Rechtsanwalt des Bauherren stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein.
Der Sachverhalt
Die Anzeige
Der Handwerker ließ durch seinen Rechtsanwalt eine Strafanzeige gegen den Bauherren einbringen. Darin warf der Handwerker dem Bauherren vor, dieser hätte ihm den Werklohn samt Materiallieferungen nicht bezahlt. Dadurch sei ihm ein Schaden von zirka 12.000 Euro entstanden. Der Handwerker schloss sich mit diesem Betrag auch als Privatbeteiligter dem Strafverfahren an.
Die Stellungnahme des Bauherren
Der Bauherr reagierte umgehend und richtig: Er erteilte einem Rechtsanwalt, der auf Strafrecht spezialisiert beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen ist, das Mandat. Zur Sinnhaftigkeit einer solchen Vertretung beziehungsweise Verteidigung sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/07/31/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/
Im Regelfall kann bloß ein solch spezialisierter Rechtsanwalt beziehungsweise Strafverteidiger rasch, effektiv und dennoch günstig den Sachverhalt erheben, die Rechtslage prüfen und vor allem seine gesamte Erfahrung zielführend einbringen. Zu Letzterem gehört die schwierige Einschätzung, wie die Staatsanwaltschaft auf den konkreten Sachverhalt reagieren, ihn faktisch und rechtlich beurteilen, würde.
Im konkreten Fall vernetzte sich der Strafverteidiger mit jenem Rechtsanwalt, der den Bauherren im Zivilverfahren (Abwehr der Mahnklage auf Zahlung des Werklohnes) vertritt. Dadurch konnten erhebliche Hinweise auf den Sachverhalt gewonnen werden.
In der Stellungnahme des Verteidigers in Strafsachen, die der Vernehmung des Bauherren als Beschuldigtem (Beschuldigtenvernehmung), äquivalent ist, wurde der Sachverhalt ausreichend mitgeteilt. Weiter wurde vom auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt Unrichtigkeiten ind er Strafanzeige aufgedeckt und im Hinblick auf einen allfälligen Vorsatz analysiert und argumentiert.
Vorsatz als Grundproblem
Mehr als bei anderen Delikten besteht beim Betrug das Problem, dem mutmaßlichen Betrüger Vorsatz nachzuweisen. Zum Betrug und zum Vorsatz sehen Sie auch hier: https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/
Die entscheidende Behörde muss bei der Lösung dieser Frage Schlüsse aus verschiedensten Fakten ziehen. Eine umfassende Prüfung und Abwägung verschiedenster Elemente ist erforderlich.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Hält die Staatsanwaltschaft im Fall einer Anklage einen Freispruch für wahrscheinlicher als einen Schuldspruch hat sie das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft sah dies im konkreten Ermittlungsverfahren als gegeben, weshalb sie das Ermittlungsverfahren einstellte.
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Schwerer Betrug am Bau