Schwerer Betrug bei Schmuckbestellung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Schwerer Betrug bei Schmuckbestellung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens: Die Beschuldigte, die Geschäftsführerin der A GmbH, soll von der B GmbH Schmuckstücke im Wert von mehr als 10.000 Euro bestellt haben, ohne jedoch zahlungsfähig- und/oder zahlungswillig gewesen zu sein.
Die Geschäftsführerin der B GmbH soll mit der Beschuldigten mehrmals nach den Lieferungen Kontakt aufgenommen und die Zahlung gefordert haben. Sie behauptete, dass die Beschuldigte dies stets lapidar zurückwies. In Wahrheit deshalb, da die A GmbH nichts mehr leisten habe können.
Dies hatte die Anzeigerin, die B GmbH, dahingehend interpretiert, dass bereits im Zeitpunkt der Bestellungen Zahlungsunfähigkeit vorgelegen haben soll. Näheres zum Betrug finden Sie hier: https://ris.bka.gv.at/
Wie stets anzuraten ist, hatte die Beschuldigte richtig reagiert und sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe (die Polizei übermittelte eine Ladung der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren) reagiert und einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen mit ihrer Verteidigung beauftragt. Zur Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens siehe bereits hier:
bzw neuerlich auch hier:
https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2018/5-gramm-kokain-bestellt-einstellung-anwalt-straf/
Die Beschuldigte übermittelte gemeinsam mit dem Verteidiger, nachdem dieser Akteneinsicht genommen und somit von den wider seiner Mandantin erhobenen Vorwürfen umfassend Kenntnis erlangte, jene Fakten und, diese Fakten beweisende, Unterlagen in Form einer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft. Dadurch verschaffte sich die Staatsanwaltschaft ein umfassendes Bild von der Sachlage und stellte das Ermittlungsverfahren ein, weil zumindest die subjektive Tatseite nicht erwiesen werden kann.
Unter der subjektiven Tatseite ist der „Vorsatz“ zu verstehen, also im Wesentlichen das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Tatbestandes.
Die Einstellungsmöglichkeiten durch die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hat grundsätzlich mehrere Möglichkeiten um ein Ermittlungsverfahren einzustellen. Im Wesentlichen macht sie dies dann, wenn kein Schuldbeweis möglich ist oder die mit Strafe bedrohte Handlung nicht erwiesen werden kann.
Dabei hat sich die Staatsanwaltschaft am Bundesverfassungsgesetz zu orientieren: Erst wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch, soll Anklage erhoben werden.
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